Oralchirurgische Ausbildung in den ­regionalen Sanitätseinrichtungen

Aus dem Sanitätsversorgungszentrum Seedorf (Leiter: OFA B. Dahnke) des Sanitätsunterstützungs­zentrums Wilhelmshaven (Leiter: Oberstarzt Dr. M. Clauss)

Im Rahmen des Studiums der Zahnmedizin werden oralchirurgische Themen durch Vorlesungen und Kurse ab dem 7. Semester vermittelt. In den entsprechenden Vorlesungsreihen erlernen die Studierenden die theoretischen Grundlagen der dentoalveolären Chirurgie (beispielsweise Zahnentfernungen, Wurzelspitzenresektionen und einfache parodontalchirurgische Eingriffen). Begleitet werden diese theoretischen Inhalte durch zwei praktische Kurse in den Ambulanzen der oralchirurgischen beziehungsweise kieferchirurgischen Abteilungen der Universitätskliniken. Dabei soll der erste, in aller Regel während des 7. Semesters stattfindende Kurs vor allem die Grundlagen sowie die dentoalveoläre Chirurgie vermitteln. Der zweite Kurs wird im 9. Semester angeboten und vermittelt hauptsächlich die traumatologische Chirurgie.

Der Fokus ist in beiden Kursen auf die Praxis ausgerichtet. Im ersten Kurs erlernen die Studierenden die „Bausteine“ Anamnese, Befund, Diagnose und Therapie richtig anzuwenden sowie bei den sich anschließenden Therapien zunächst als Assistenz und im weiteren Verlauf auch als eigenständiger Behandler tätig zu werden. Während es sich zunächst um einfache Maßnahmen handelt, zum Beispiel Zahnentfernungen, intraorale Naht, intraorale Anästhesie, erhöht sich im zweiten Kurs die Anzahl der komplexeren Eingriffe (beispielsweise Inzisionen von Abszessen).

In wie weit die Studierenden Therapien unter Anleitung eines Assistenten durchführen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen müssen die theoretischen Inhalte im Vorfeld vermittelt und verstanden worden sein. Weiterhin müssen sie sich den Umgang mit Instrumenten aber auch Kenntnisse über den Aufbau und die Funktionen der einzelnen Gewebe angeeignet haben. Schlussendlich muss der Eingriff in seiner Komplexität dem Wissens- und Ausbildungsstand des Studierenden entsprechen. Die genannten Faktoren zusammengenommen führen dazu, dass nach Abschluss des Studiums Wissens- und Fähigkeitsstand unterschiedlich sind.

Die Bundeswehr hat darauf reagiert und im Rahmen der postuniversitären modularen Ausbildung (PUMA) unter anderem den Teil der zahnärztlichen Chirurgie in den Notfalllehrgang für Sanitätsoffiziere Zahnarzt eingebaut. Innerhalb dieses Abschnittes werden den jungen Zahmedizinern nochmal die Grundlagen der dentoalveolären Chirurgie vermittelt und dann am Schweinekiefer erste praktische Übungen (zum Beispiel Entfernung von Zähnen, Schnittführung, Osteotomien, Nahtübungen) vorgenommen (Abb. 1 und 2). Ziel ist es, ein erstes solides Grundgerüst zu erstellen, welches eventuell vorhandene Defizite ausgleicht und Handlungssicherheiten bietet.

Weiterhin wird an der Sanitätsakademie der Bundeswehr in München der Lehrgang „Notfallmanagement Einsatz“ für Sanitätsoffiziere Zahnarzt angeboten. Dieser dient einerseits zur Auffrischung von Kenntnissen und andererseits als Vorbereitung für einen eventuellen Auslandseinsatz. In diesem Lehrgang werden weiterführenden Techniken wie die Entfernung von verlagerten Zähnen inklusive dem Management der Blutstillung, die plastischen Deckungen sowie die provisorische Versorgung von Frakturen in Theorie und Praxis besprochen. Der Schwerpunkt liegt hier sicherlich auf der Anwendung verschiedener operativer Verfahren am Schweinekiefer und am Phantomkopf.

Neben diesen Lehrgängen besteht die Möglichkeit eines chirurgischen Praktikums in Bundeswehrkrankenhäusern oder bei einem Oralchirurgen in den regionalen Sanitätseinrichtungen. Diese Praktika werden individuell abgesprochen und es erfolgt dann, beim Vorliegen der entsprechenden Genehmigungen, in der Regel die Kommandierung an die jeweilige Einrichtung.

Im vorliegenden Beitrag soll an dieser Stelle der Ablauf des chirur­gischen Praktikums am Standort Seedorf dargestellt werden, da die Inhalte und die Vermittlung der Fähigkeiten sehr individuell sind und nicht pauschal genannt werden können.

Nach Einweisung in die Gegebenheiten und Abläufen vor Ort ist das Praktikum nach dem „VENÜ Prinzip“ (Vormachen, Erklären, Nachmachen und Üben) aufgebaut, womit es sich an den Grundsätzen der Ausbildung bei der Bundeswehr orientiert. Dies bedeutet, dass die Praktikanten bei den ersten Eingriffen assistierten und ihnen dabei quasi „voroperiert“ wird. Dabei werden die einzelnen Schritte erklärt und entsprechend gezeigt. Im Anschluss der Operation erfolgt eine Nachbesprechung, bei der die Praktikanten sowohl allgemeine als auch spezifische Fragen zu einzelnen Schritten der Therapie stellen können. Damit werden die beiden Abschnitte Vormachen und Erklären abgearbeitet, bevor es an das Nachmachen geht. Nun werden die Rollen getauscht:  die Praktikanten führen den Eingriff durch, während ihnen der Oralchirurg assistiert. Im Vorfeld wurde der Patient selbstverständlich darüber informiert und um Erlaubnis gebeten. Die Eingriffe orientieren sich dabei stark an den Fähigkeitsprofil des einzelnen Praktikanten und werden individuell ausgesucht. Auch hier schließt sich eine ausführliche Nachbesprechung an, damit den Praktikanten auch aufgezeigt werden kann, was gut war und wo sie sich noch steigern könnten. Je handlungssicherer sie werden, umso komplexer sind die Eingriffe, die sie unter Assistenz des Oralchirurgen operieren. Ziel soll es sein, dass die Praktikanten im Anschluss in der Lage sind, alle Arten von Zähnen, wozu auch verlagerte Zähne zählen, zu entfernen sowie auftretende Blutungen zu managen. Zusätzlich müssen intraorale Nähte suffizient gelegt, postoperative Wunden beurteilt und auch nachversorgt sowie bei der Zahnentfernung eröffnete Kieferhöhlen plastisch gedeckt werden können.

In wie weit die Praktikanten dies alles beherrschen, hängt schlussendlich von der Zeit ab, die sie vor Ort sind – wobei eine Woche schon als Minimum gesehen wird. Am sinnvollsten erscheinen zwei oder drei Wochen. Durch die 1 zu 1 Betreuung und der stringenten Anwendung des VENÜ Prinzips kann aber ein hoher Leistungsstand erreicht werden.

Weniger zielführend erscheint das Ausbildungskonzept nach dem Motto: mach du mal und wenn du nicht weiterkommst, fragst du mich. Hier kann nicht rechtzeitig eingegriffen werden bevor ein Schaden am Patienten passiert beziehungsweise eine Situation eintritt, die nicht oder nur sehr schwer beherrschbar ist. In so einem Fall kommt auch ein haftungsrechtliches Problem zum Tragen. Erst wenn der Sanitätsoffizier Zahnarzt handlungssicher ist, kann man ihn den Eingriff alleine durchführen lassen. Alles andere führt eventuell nur zu einer Verunsicherung oder einem überängstlichen Verhalten, welches in der Vermeidung jeglicher Eingriffe enden könnte. Dieses sollte vermieden werden, da wir die Verpflichtung zur adäquaten und vor allem zielgerichteten Ausbildung haben.

Für jedes oralchirurgische Praktikum können beim Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr grundsätzlich Fortbildungspunkte beantragt werden.

Ich kann jeden Sanitätsoffizier Zahnarzt nur aufrufen, die entsprechenden Lehrgänge an der Sanitätsakademie der Bundeswehr zu besuchen und bei Bedarf und Interesse ein Praktikum bei einem Oralchirurgen in den Regionalen Sanitätseinrichtungen oder in einem Bundeswehrkrankenhaus zu absolvieren. Ich bin mir sicher, dass viele der Kollegen ebenfalls diesen Ausbildungsansatz vertreten und sich bereit erklären auszubilden. 

Anschrift des Verfassers:

Oberfeldarzt Priv.-Doz. Dr. Marcus Stoetzer
SanVersZ Seedorf
Fallschirmjäger-Kaserne
Twistenberg 120
27404 Seedorf
E-Mail: marcusstoetzer@bundeswehr.org 

Alle Fotos Jessica Elisabeth Roselli

 

Datum: 16.03.2020

Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 4/2019

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