Ein neues Parodontitis-Behandlungskonzept – Umsetzung in der täglichen Praxis

Gabriel Wilke, Thomas Eger

Die deutsche S3-Leitlinie zur Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III wurde im Januar 2021 in Form einer Adaptation der S3-Leitlinie „Treatment of Stage I – III Periodontitis“ der European Federation of Periodontology [3] implementiert (AWMF-Registernummer: 083–043). In der Folge wurde durch den gemeinsamen Bewertungsausschuss ein seit 2013 begonnener Prozess neuer parodontaler Behandlungsrichtlinien für Patienten mit verschieden schweren Parodontitisformen (Stadium I bis IV) verabschiedet, die 01. Juli 2021 in Kraft trat.

Die Bundeswehr hat für die Soldaten der Bundeswehr diese fachliche Leitlinie und deutsche Richtlinie grundsätzlich übernommen. Eine Modifikation erfolgte sowohl in der Befunddokumentation als auch in der Berücksichtigung von speziellen parodontalen Risikofaktoren für die Therapie. So können im Antrag bestehende Rezessionen eindeutig dokumentiert werden. Ferner kann eine 1. Vorbehandlung (professionelle Zahnreinigung) gesondert beantragt und berechnet werden. Weiterhin können Hinweise zu bestehenden Erkrankungen (z. B. Allergien, Autoimmunerkrankungen, Psoriasis, Osteoporose usw.) sowie Medikationen gegeben werden.

Zwischen dem 32. und 38. Lebensjahr unterliegen alle Menschen dem größten Parodontitis-Risiko und erfahren die stärkste parodontale Destruktion [6][7]. Zu dieser Altersgruppe zählt ein großer Teil der Soldaten der Bundeswehr. Insofern sind Prävention und rechtzeitige Therapie parodontaler Erkrankung von erheblicher wehrmedizinischer Relevanz.

Im Folgenden soll – neben grundsätzlichen Aussagen zur Parodontitis-Therapie – auch auf die Frage eingegangen werden, welchen Einfluss die europäischen Leitlinien auf die neuen PAR-Richtlinien in der Bundeswehr haben.

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