Afrikanische Schweinepest auf Truppenübungsplätzen der Bundeswehr
Bekämpfung und Prävention
V. Steudel, J. Oltersdorf, N. Wolff
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, welche sich seit 2014 unter der Haus- und Wildschweinpopulation Ost- und nachfolgend Mitteleuropas ausbreitet. Aufgrund der enormen wirtschaftlichen Bedeutung zieht ein Ausbruch der ASP für das betroffene Gebiet weitreichende behördlich angeordnete Bekämpfungsmaßnahmen nach sich. Auf Liegenschaften im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung obliegt die Durchführung und Überwachung dieser Maßnahmen den Abteilungen Veterinärwesen der örtlich zuständigen Überwachungsstellen für öffentlich-rechtliche Aufgaben des Sanitätsdienstes der Bundeswehr (ÜbwStÖffRechtlAufgSanDstBw).
Klinisches Bild, Erreger und Epidemiologie der ASP
Die ASP befällt ausschließlich Suidae (echte Schweine), eine Übertragung auf den Menschen oder andere Tierarten erfolgt nicht.
Nach einer Inkubationszeit von vier bis 19 Tagen entwickeln sich bei den infizierten Tieren in der Regel schwere aber unspezifische Allgemeinsymptome, oft einhergehend mit respiratorischer und/oder gastrointestinaler Symptomatik, stark reduziertem Allgemeinbefinden und hohem Fieber. Ist die Erkrankung weiter fortgeschritten, finden sich in den Sektionsbefunden der Organe, der Lymphknoten sowie der Haut vermehrt petechiale bis flächenhafte Blutungen. In einer empfänglichen Population, wie die der europäischen Haus- und Wildschweine, in der der Erreger noch nicht über mehrere Jahre zirkuliert hat, sind akute Verlaufsformen am häufigsten zu beobachten. Perakute Verläufe mit plötzlichen Todesfällen ohne jegliche Klinik treten ebenfalls auf.
Eine Abgrenzung zu anderen bei Schweinen auftretenden akuten Krankheitsbildern mit hämorrhagischem Fieber, wie beispielsweise der klassischen Schweinepest, ist anhand des klinischen Erscheinungsbildes alleine nicht möglich. Der Nachweis kann über direkte Verfahren (PCR, Virusisolation) oder Antikörpernachweis erfolgen.
Der Erreger der Afrikanischen Schweinepest ist ein behülltes doppelsträngiges DNA-Virus aus der Familie der Asfarviridae. Ein wirksamer Impfstoff gegen die ASP steht bisher in der Europäischen Union nicht zur Verfügung.
Eine Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren (Sekrete, Blut, Sperma), Kadavern oder deren Teilen. Aufgrund der hohen Widerstandsfähigkeit des Erregers spielt auch die Aufnahme von Speiseabfällen, welche Schweinefleischerzeugnissen enthalten, bei der Übertragung eine nicht zu vernachlässigende Rolle. Auch über indirekte Übertragungswege (mehrfach genutzte Injektionsnadeln, Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände wie Jagdausrüstung, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen oder Kleidung) kann das Virus verbreitet und nachfolgend aufgenommen werden.
Die intrinsischen Eigenschaften des Virus machen die Afrikanische Schweinepest zu einer schwer zu beherrschenden Seuche:
Aufgrund der hohen Umwelttenazität des Virus kann dieses auch während des Verwesungsprozesses eines Schweinekadavers im Gewebe mehrere Wochen bis Monate infektiös bleiben. In Schlachtkörpern und Blut, in Dauerwaren wie Schinken und Salami ist es ebenfalls monatelang, in Gefrierfleisch unter Umständen sogar jahrelang vermehrungsfähig, so dass der akzidentiellen Verbreitung durch den Menschen ebenfalls ein hoher Stellewert eingeräumt wird und diese in der Vergangenheit mehrfach als wahrscheinlichste Erklärung für Sprunginfektionen herangezogen wurde. Eine hohe Letalität steht einer geringen Kontagiösität gegenüber: über 90 % der erkrankten Schweine versterben an der ASP. Die Tiere, die die Krankheit überleben, bilden nur eine zeitweise Immunität aus. Nach Kontakt mit dem Erreger infizieren sich – abhängig von der Art des Erregerkontaktes – durchschnittlich nur etwa 10 % der empfänglichen Individuen. Die niedrige Kontagiosität verhindert ein vollständiges Aussterben der Wirtspopulation, die hohe Letalität sorgt für eine hohe Verfügbarkeit des Virus durch anfallende Kadaver und die hohe Tenazität sichert ein langes Überleben des Virus in der Umwelt. Die Interaktion dieser drei Parameter maximiert die lokale Persistenz und verlangsamt die räumliche Verbreitung. Ein unkontrolliert verlaufender Seuchenzug, wie beispielweise in einer Schwarzwildpopulation, ließe also selbst bei Kontakt aller Tiere mit dem Virus noch genug infektionsfähiges Virus und empfängliche Tiere zurück, um sich dauerhaft selbst zu unterhalten und eine weitere, wenn auch langsame, Ausbreitung sicherzustellen.
Maßnahmen und Konsequenzen eines bestätigten Ausbruchs der ASP
Wird ein Ausbruch der ASP in einer Schwarzwildpopulation erstmals amtlich festgestellt, zieht dies die sofortige Anordnung von Bekämpfungs- und Präventionsmaßnahmen nach sich, welche darauf abzielen, die weitere Ausbreitung und insbesondere die Verschleppung in Hausschweinbestände zu verhindern. Hierzu zählen unter anderem die Festlegung von Restriktionszonen, gegebenenfalls Zäunungen innerhalb dieser Zonen und eine möglichst weitgehende Reduktion des infizierten und infektionsgefährdeten Schwarzwildbestandes. Darüber hinaus werden systematische Fallwildsuchen zur Reduktion der Erregerlast in betroffenen und angrenzenden Gebieten repetitiv durchgeführt.
Die Maßnahmen zielen in ihrer Gesamtheit darauf ab, Infektionswege abzuschneiden und die Verbreitung der Infektionskrankheit in weitere Landesteile zu verhindern, da andernfalls die Gefahr großer wirtschaftlicher Schäden in betroffenen Regionen mit Schweinezucht- und mastbetrieben droht. Die strengen Handelsbeschränkungen, die auf Grund des Auftretens der ASP auferlegt werden, können auch für nicht von der Krankheit betroffene Betriebe und sogar für ganze Wirtschaftsbereiche zu enormen und existenzbedrohenden Einbußen führen. Im Bereich der Bundeswehr kommt als weiterer Aspekt der Erhalt der Einsatzfähigkeit der Übungsplätze und Funktionsflächen innerhalb der Restriktionsgebiete hinzu.
Gemäß § 28 Absatz 1 des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit den Allgemeinen Regelungen (AR) A-843/1 und A1-843/6-4000, Nr. 204, obliegt im Bereich der Bundeswehr die Durchführung dieses Gesetzes und nachfolgend erlassener Rechtsvorschriften den zuständigen Stellen der Bundeswehr. Für den Wehrbereich Ost ist aufgrund dieser Vorschriften die ÜbwStÖffRechtlAufgSanDstBw Ost Abteilung III Veterinärwesen die örtlich und fachlich zuständige Stelle.
Die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest auf den Übungsplätzen erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Bundesforstbetrieben sowie den örtlich und fachlich zuständigen militärischen und zivilen Stellen (Ministerien, Landkreisen und Veterinärämtern).
Aktuelle ASP-Lage in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen
Im September 2020 wurde die ASP erstmals amtlich in Deutschland festgestellt. Mit Stand Juni 2023 sind aktuell sieben Landkreise und ein kreisfreies Stadtgebiet in Brandenburg, ein Landkreis in Mecklenburg-Vorpommern, sowie drei Landkreise in Sachsen von der ASP betroffen. In Brandenburg sind sieben Bundeswehrliegenschaften innerhalb der Restriktionszonen gelegen, darunter der Standortübungsplatz (StOÜbPl) Storkow mit einer Fläche von etwa 2 500 ha in der Sperrzone I des Landes Brandenburg. In Sachsen befindet sich der Truppenübungsplatz (TrÜbPl) Oberlausitz – mit 16 800 ha drittgrößter Übungsplatz Deutschlands – komplett innerhalb der ausgewiesenen Restriktionszonen (Sperrzone II des Landes Sachsen). Beide Flächen beherbergten vor Ausbruch der ASP eine vitale Schwarzwildpopulation. Die militärische Signifikanz des TrÜbPl Oberlausitz ergibt sich aus seinem einzigartigen landschaftlichen Profil aus ausgedehnten Wald- und Dünengebieten, welches ideale Bedingungen für den Einsatz gepanzerter Truppen sowie das Schießen mit Hochwertwaffensystemen, wie z. B. Kampfhubschraubern, bieten. Von weiteren, im Sinne der derzeitigen weltpolitischen Lage immer weiter an Bedeutung gewinnenden Ausbildungsplätzen der Bundeswehr, wie zum Beispiel dem TrÜbPl Jägerbrück in Mecklenburg-Vorpommern oder dem TrÜbPl Altmark mit dem Gefechtsübungszentrum Heer in Sachsen-Anhalt als zentrale Ausbildungseinrichtung des Heeres, sind die nächstgelegenen ASP-Ausbrüche 25 respektive 150 km entfernt.
ASP-Monitoring und ASP-Bekämpfungsmaßnahmen
Durch die Bundeswehr wird seit 2014 ein Monitoringprogramm auf ausgewählten TrÜbPl durchgeführt. Dieses beinhaltet unter anderem die Beprobung und Untersuchung der im Rahmen der Gesellschaftsjagden erlegten Wildschweine auf klassische und afrikanische Schweinepest. Seit Ausbruch der ASP in Deutschland werden alle Bundeswehrliegenschaften einem verstärkten Monitoring unterzogen und sämtliches erlegtes oder tot aufgefundenes Schwarzwild untersucht. Seit Januar 2021 wurden so auf dem Gebiet des TrÜbPl Oberlausitz über 400 Proben entnommen und im Zentralen Institut des Sanitätsdienstes der Bundeswehr Kiel untersucht. Davon wurden 108 positiv auf das ASP-Virus getestet und das Ergebnis durch das nationale Referenzlabor (Friedrich-Loeffler-Institut) bestätigt. Derzeit datiert der letzte positive Fall im umzäunten Ostteil des Platzes auf Juni 2021. Der letzte positive Fall im nicht gezäunten Westteil wurde im Oktober 2022 bestätigt. Das zentrale Infektionsgeschehen, das von der polnischen Grenze ausgehend über die Neiße zuerst den Ostteil des TrÜbPl Oberlausitz beherrschte, ist inzwischen weiter westwärts gewandert, die Gefahr eines Wiederaufflammens der Infektion ist dennoch nicht gebannt.
Nach dem ersten Ausbruch nordöstlich des TrÜbPl Oberlausitz im November 2020 wurde der Übungsbetrieb auf dem TrÜbPl zunächst komplett eingestellt und erst im September 2021 nach erfolgter Risikobeurteilung einzelner Übungsvorhaben und der Etablierung umfangreicher Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen wieder aufgenommen.
Nachfolgend werden einige der dort angewendeten tierseuchenrechtlichen Maßnahmen dargestellt.
Neben der Teilzäunung des Übungsplatzes, der verstärkten Fallwildsuche und der Untersuchung jedes erlegten oder tot aufgefundenen Wildschweines, ist eine größtmögliche Reduzierung der Wildschweinbestände ein probates Mittel, um die direkte Verbreitung des Virus zu stoppen. Im Gegensatz zur konventionellen Jagd, stellt die Entnahme einer großen Anzahl Schwarzwild im Sinne der Tierseuchenbekämpfung sowohl die Durchführenden als auch die anweisende/kontrollierende Stelle und das untersuchende Labor vor logistische, technische und nicht zuletzt körperliche Herausforderungen. Aus diesem Grund wurden im Rahmen der Entnahme auf Bundeswehrliegenschaften alternative Methoden getestet.
Sowohl auf dem TrÜbPl Oberlausitz als auch auf dem StOÜbPl Storkow wurde zur Fallwildsuche und zur Unterstützung der Entnahme zivile Drohnentechnik verwendet. Diese wurde zunächst zur Taxierung der Wildschweinpopulation sowie zur Bestimmung der Tages- und Nachteinstände eingesetzt. Daran anknüpfend konnte auf dem StOÜbPl die drohnengestützte Entnahme einer Schwarzwild-Rotte sowie von Einzeltieren erfolgreich abgeschlossen werden. Bei Verwendung moderner Technik, können lebende Tiere und unter günstigen Bedingungen sogar Kadaverteile über Zoom- und Wärmebildtechnik zuverlässig identifiziert werden, ohne dass eine Beunruhigung der Tiere durch die Drohne erfolgt.
Eine weitere Methode zur Entnahme ganzer Rotten an Schwarzwild ist der Fallenfang. Diese Methode stellt eine Tierseuchenbekämpfungsmaßnahme zur schnellen und effektiven Bestandsdezimierung dar.
Der klassische Saufang besteht aus (Stahl-)Gittermatten und wird fest montiert. In der Regel ist eine Verankerung im Boden nötig, um ein Aushebeln des Fangs durch größere Tiere zu verhindern. Nach dem Errichten der Falle folgt zunächst eine Gewöhnungsphase, in der der Fang offensteht (gesicherte Falltür) und die Zieltierart mit Präferenzfutter angelockt wird. Nach der Fanggewöhnung wird die Falltür aktiviert und unter Sichtkontakt oder Videokontrolle ausgelöst, wenn sich Tiere in der Falle befinden. Danach werden die Tiere unmittelbar in der Falle getötet.
Auf dem TrÜbPl Oberlausitz werden seit Anfang 2022 mehrere mobile Netzfänge (Pig Brig Trap®) zur Entnahme eingesetzt. Diese Technik wurde bereits im zivilen Bereich zur Bestandsreduktion verwendet und hat sich bewährt. Nach mehrwöchigem Betrieb konnten deutliche Vorteile in Bezug auf Bedienerfreundlichkeit, Arbeitssicherheit und Tierschutzaspekte beobachtet werden. Der Netzfang wird grundsätzlich in gleicher Art und Weise wie der klassische Saufang eingesetzt, bietet aber aufgrund seiner Bauart viele Vorteile gegenüber diesem: Er ist deutlich leichter zu montieren und zu versetzen. Erweist sich ein Fallenstandort als ungeeignet, kann prompt und mit geringem Personaleinsatz reagiert werden. Darüber hinaus ist die Verletzungsgefahr für die Tiere aufgrund der flexiblen Teile wesentlich geringer, auch können selbst bei scharf geschalteter Falle noch Tiere der Rotte von außen nachrücken, was das Stresslevel der Tiere reduziert. Nicht zuletzt besteht aufgrund des Netzes ebenfalls ein vermindertes Verletzungsrisiko für die Jäger, da das Risiko von Geschoßabprallern bei Fehlschüssen durch die geringe Anzahl an starren Teilen minimiert wird.
Der TrÜbPl Oberlausitz wird nicht nur durch Truppenverbände deutschlandweit, sondern auch durch Streitkräfte verbündeter Nationen genutzt. Um eine Verschleppung des ASP-Virus in nicht betroffene Landesteile oder das Ausland zu verhindern, wurden für auf dem TrÜbPl genutzte Fahrzeuge und Material strenge Vorgaben an Reinigung und Desinfektion etabliert. Sämtliches Material und Kfz, welche den TrÜbPl verlassen, werden gereinigt und – sofern eine Nutzung im Gelände stattfand – desinfiziert. Hierbei wird besonders darauf geachtet, sämtliche Erdanhaftungen zu entfernen.
Die Zäunung eines Teils des TrÜbPl hat sich im Falle des TrÜbPl Oberlausitz im Zusammenspiel mit weiteren Bekämpfungsmaßnahmen als probates Mittel zur Abgrenzung des Seuchengeschehens erwiesen. Ein solcher Zaun stellt im Idealfall ein Hindernis für Schwarzwild dar, sollte aber von anderen Tieren wie zum Beispiel Reh- und Damwild, Hasenartigen und Zehengängern überwunden werden können. Bei der Errichtung des Zaunes in der Oberlausitz wurde auf die Erfahrungen der anderen Bundesländer zurückgegriffen. Dennoch wurde auf Wildkameras beobachtet, dass der vorhandene Zaun für viele Tierarten, u. a. für die geschützte Tierart Wolf, ein schwer zu überwindendem Hindernis darstellt.
Aus diesem Grunde wurden außerhalb der Restriktionszonen auf dem TrÜbPl Jägerbrück in Zusammenarbeit mit dem dortigen Bundesforstbetrieb und der Kommandantur verschiedene Querungshilfen für die oben genannten Tierarten eingebaut, um diese außerhalb eines aktiven Seuchengeschehens empirisch zu erproben.
Fazit
Die tierseuchenprophylaktische Überwachung von Bundeswehrliegenschaften und die Anordnung geeigneter Maßnahmen zur Bekämpfung im Tierseuchenfall stellen eine große Herausforderung dar. Dabei sind sowohl Tierschutz- und Artenschutzaspekte zu beachten und umzusetzen als auch die Einschränkungen für die übende Truppe so gering wie möglich zu halten. Dies erfordert ein abgestimmtes Agieren zwischen den zivilen und militärischen Veterinärbehörden, dem Bundesforst und der übenden Truppe. Dabei gilt es, die jeweiligen Schwerpunkte der einzelnen Betroffenen zu kennen und in angemessener Weise zu berücksichtigen.
Wehrmedizin und Wehrpharmazie 3/2023
Oberfeldveterinär V. Steudel
Überwachungsstelle für öffentlich-rechtliche Aufgaben des Sanitätsdienstes der Bundeswehr – Ost
Kaiser-Friedrich-Straße 49-61
14469 Potsdam
E-Mail: VerenaSteudel@bundeswehr.org