02.12.2021 •

Weitere Verstärkung für das "Einsatzkontingent Hilfeleistung Corona"

12.000 Soldaten für die Corona-Amtshilfe

Bundeswehr/Sandra Herholt

Die Bundeswehr hat weitere Anpassungen des "Einsatzkontingents Hilfeleistung Corona" eingeleitet, um in der gegenwärtigen volatilen Lage der "4. Welle" in den kommenden Wochen schnell und flexibel helfen zu können. Bis zum 7. Dezember wird das Kontingent von derzeit 8.000 Kräften um weitere 4.000 Soldatinnen und Soldaten auf 12.000 Kräfte aufgestockt. Ein Drittel dieses Kontingents (4.000 Kräfte) hat eine Reaktionszeit von 48 bis 72 Stunden. Für 8.000 Kräfte gelten abgestufte Reaktionszeiten von 7 bis 14 Tagen.

Derzeit unterstützt die Bundeswehr mit 5.900 Soldatinnen und Soldaten im Rahmen der Amtshilfe in 14 Bundesländern. Aktuell sind 2.400 Kräfte in 200 Gesundheitsämtern, 700 Kräfte in 57 Krankenhäusern und 840 Kräfte in 73 Impfzentren eingesetzt. Schwerpunkte sind in Bayern (1.700), Sachsen (480) und Nordrhein-Westfalen (570).

Weitere 90 Anträge auf Amtshilfe mit 900 Kräften für Gesundheitsämter (360) und Impfzentren (170) sind in Vorbereitung; Tendenz weiter steigend.

Der Nationale Territoriale Befehlshaber, Generalleutnant Martin Schelleis, der die Kräfte der Bundeswehr für die Corona-Hilfe in Deutschland führt, hat daher die weitere Verstärkung des Bundeswehr-Kontingents im Kampf gegen Corona angefordert. Bis zum 7. Dezember stehen dann bis zu 12.000 Soldatinnen und Soldaten für die Amtshilfe zur Verfügung. Lageabhängig sind im Dezember weitere Anpassungen möglich.

Die Verstärkung des Kontingents orientiert sich an den regionalen Brennpunkten, d.h. die neuen Kräfte werden mit Schwerpunkt im Süden und Südosten (Regionaler Führungsstab Süd: Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Thüringen) bereitgestellt. Für die schnell verfügbaren Kräfte (rund 4.000 Soldaten) des Kontingents gilt eine Verfügbarkeit von 48 - 72 Stunden.

Hintergrund Amtshilfe

Die Amtshilfe der Bundeswehr wird immer "subsidiär" geleistet, d.h. die Bundeswehr hilft nur dann, wenn die zuständigen Behörden in Städten, Landkreisen und Kommunen selbst nicht schneller und besser helfen können.

Ferner muss die Bundeswehr die rechtliche Zulässigkeit der beantragten Unterstützungsleistung überprüfen und über die notwendigen Ressourcen verfügen, d.h. ein Amtshilfeantrag kann auch abgelehnt werden, wenn die gewünschte Hilfeleistung die Dienststelle und somit die Bundeswehr in ihrer Einsatzfähigkeit beeinträchtigen würde.

Generalleutnant Martin Schelleis:

"Die Bewältigung der Corona-Pandemie hat für unser Land oberste Priorität. Da ist jede und jeder gefragt - auch unsere Bundeswehr. Wir unterstützen in dieser Notlage so lange, wie wir gebraucht werden. Und gleichzeitig tun wir alles, um unsere Einsatzaufträge und unsere Beiträge zur Bündnisverteidigung zuverlässig zu erfüllen."

Weitere Informationen zum Thema Amtshilfe und Zivil-Militärische Zusammenarbeit finden Sie immer auch hier:

https://www.bundeswehr.de/de/organisation/streitkraeftebasis/auftrag/heimatschutz 


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