ZAHNMEDIZINISCHE BETREUUNG DEUTSCHER SOLDATEN IM ERSTEN WELTKRIEG

In der Zeit des Ersten Weltkriegs ist es in fast allen Fach- und Teilgebieten der Medizin zu einer sprunghaften Weiterentwicklung von Verfahren und Techniken gekommen.

Im Bereich der Militärzahnmedizin zeigte der Erste Weltkrieg die Notwendigkeit einer besseren und vor allem strukturierteren zahnmedizinischen Versorgung und Betreuung der deutschen Soldaten.

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Abb. 1: Zahnzangensatz 1914.

Die während des gesamten Krieges gültige Kriegssanitätsordnung (K.S.O.) vom 27. Januar 1907 regelte erstmals den Einsatz von Militärzahnärzten im Kriegsfall. Demnach war ein Zahnarzt im Status eines oberen Militärbeamten als Angehöriger der Kriegslazarettabteilung für die Versorgung von etwa 35 000 - 40 000 Soldaten zuständig. Als Ausrüstung standen ihm eine zerlegbare Bohrmaschine mit Zubehör, verschiedene Füllungsinstrumente, Medikamente, diverse zahnärztliche, chirurgische und zahntechnische Instrumente sowie ein Zahnzangensatz zur Verfügung (Abb.1).

Es war aber klar, dass die materielle Ausrüstung für einen Kriegseinsatz nicht ausreicht. Daher wurde jedem Zahnarzt das Mitführen eines eigenen Truppenbesteckes mit den nötigen Instrumenten für den Handgebrauch empfohlen.

Versorgung der Soldaten bis zum Ausbruch der Kampfhandlungen

Vor Ausbruch der Kampfhandlungen wurden die Soldaten meist von zivilen Vertragszahnärzten versorgt. Lediglich in großen Garnisonen entstanden Anfang der neunziger Jahre des 19. Jahrhunderts von Militärzahnärzten geleitete – teilweise auch als „Korpszahnstationen“ bezeichnete – zahnärztliche Abteilungen. Vorreiter wardabei die Königlich Bayerische Armee. Erst nach dem Jahrhundertwechsel folgten zahnärztliche Abteilungen im Bereich der beiden sächsischen Armeekorps sowie der preußischen Armeekorps.
Noch vor Ausbruch des Krieges wurde im Juni 1914 die Zahl der Zahnärzte in den Kriegslazaretten auf Weisung der Medizinalabteilung des Kriegsministeriums erhöht. Über die Gründe der Erhöhung im Hinblick auf den sich abzeichnenden Kriegsausbruch kann nur spekuliert werden. Offensichtlich erschien die Zahl der pro Zahnarzt zu betreuenden Soldaten doch zu groß.
In den vorausgegangenen Kriegen nahm der Anteil von Schussverletzungen der Kiefer immer mehr zu und lag zur damaligen Zeit bei etwa 30 - 40 % aller Schädelverletzungen. Aus diesem Grund wurden mit Beginn der Mobilmachung und in Erwartung eines baldigen Kriegsausbruches im Jahre 1914 spezielle Lehrgänge für Militärärzte und -zahnärzte durchgeführt. So fand beispielweise im Februar 1914 ein „Kursus über die zahnärztliche Behandlung von Kieferschussfrakturen und im Anlegen von Kieferprothesen“ am Zahnärztlichen Institut der Universität Berlin statt. Dabei wurde vor allem das Schienen von Kieferfrakturen mit Hilfe von vorgebogenen Drahtbügel- oder Zinnschienen geübt.
Vor dem Ausrücken der Truppe ins Feld bestand die Aufgabe der Zahnärzte in prophylaktischer Behandlung von Zahnerkrankungen. Darunter verstand man vor allem die Extraktion von Zähnen mit Wurzelentzündungen und von Wurzelresten – auch bei Beschwerdefreiheit – zur Vermeidung von Fistel- und Abszessbildung. Zähne mit Entzündungen der Pulpa wurden bei ausreichender Zeit konservierend behandelt, bei Zeitmangel ebenfalls extrahiert.

Versorgung der Soldaten des Feldheeres im Bewegungs- und Stellungskrieg

Nach Ausbruch des Krieges trugen vor allem die Kriegslazarette die Hauptlast der zahnärztlichen Versorgung. Es zeigte sich schnell, dass die Anzahl der Zahnärzte, der Umfang der materiellen Ausstattung und der überwiegende Einsatz von Zahnärzten in Kriegslazaretten (welche meist 20 km, aber teilweise auch über 50 km von der Front entfernt waren) den tatsächlich notwendigen Behandlungsbedarf nicht abdecken konnten.

Das durchgeführte Behandlungsspektrum war abhängig von der verfügbaren Behandlungszeit bzw. der Kriegssituation. Im Vordergrund standen dabei immer der Erhalt und die schnellstmögliche Wiederherstellung der Felddienstfähigkeit – andere Erwägungen oder die Anwendung moderner konservierender zahnheilkundlicher Verfahren traten mit anhaltender Dauer des Krieges immer mehr in den Hintergrund. In Phasen des Bewegungskrieges wurden erkrankte Zähne meist sofort gezogen. Als der anfängliche Bewegungskrieg ab 1915 immer mehr in einen Stellungskrieg überging, wurde verstärkt versucht, Zähne zu erhalten und nicht mehr sofort zu extrahieren. Da die Truppenärzte an der Front zwar in Sonderkursen einen allgemeinen Überblick über die praktische Zahnheilkunde gewonnen hatten, aber trotzdemnicht in der Lage waren, zahnärztliche Diagnosen zu stellen und darüber hinaus mit der chirurgischen Versorgung der Verwundeten ausgelastet waren, wurden die Soldaten zur Behandlung in die Lazarette verwiesen. Dies führte einerseits zu hohen Patientenzahlen in den Lazaretten, andererseits – auf Grund der räumlichen Entfernung – zu langen Abwesenheiten der Soldaten von der Truppe.
In den Lazaretten war nahezu das ganze Spektrum der zeitgenössischen Zahnheilkunde möglich. Neben Füllungen, Extraktionen von nicht erhaltungswürdigen Zähnen und prothetischen Maßnahmen standen vor allem Nerv- und Wurzelbehandlungen im Vordergrund. Bei über mehrere Tage dauernden Behandlungen brachte man die betroffenen Soldaten auf der Leichtkrankensammelstelle des Kriegslazarettes unter. Als Füllungsmaterialien kamen im Prämolaren- und Molarenbereich Amalgam sowie für Front- und Eckzähne Zement zum Einsatz. Ein weiteres großes Problem waren Mundschleimhauterkrankungen, welche durch die ungenügenden Möglichkeiten der Zahn- und Prothesenreinigung gefördert wurden. Exemplarisch sei in diesem Zusammenhang die akut nekrotisierende ulzeröse Gingivitis, die man damals zu den „Schützengraben-Krankheiten“ zählte, erwähnt. Dabei bildeten sich am Zahnfleisch kleine Eiterherde und deren „Brennen“ machte das Kauen unmöglich. Nach einer ambulanten Inzision der Herde und anschließender Spülung mit Wasserstoffsuperoxyd oder einer Myrrhetinktur heilten die Entzündungen nach acht bis zehn Tagen ab. Die Ausfallzeiten der erkrankten Soldaten waren, mit An- und Abmarsch zum Kriegslazarett, beachtlich.
Die Frage des Zahnersatzes und der Zahntechnik rückte ab 1915 immer mehr in den Vordergrund. Aus Mangel an Zeit, Material und Instrumenten konnten keine Kronen und Brücken angefertigt werden. Das Mittel der Wahl waren Plattenprothesen aus Kautschuk. Durch den Mangel an geeigneten Aufbewahrungsorten in den Stellungen und die meist harte Feldkost traten verstärkt Prothesenfrakturen auf. In den Kriegslazaretten, die zusätzlich mit einem Vulkanisiergerät ausgerüstet waren, dauerte eine Prothesenreparatur normalerweise einen halben Tag. Durch Überlastung der Zahnstationen verlängerte sich die Dauer der zahnärztlichen Behandlung auf bis zu acht Tage. Die Soldaten mussten entweder unverrichteter Dinge zurück geschickt werden und an einem anderen Tag wiederkommen oder vor Ort warten. Für die betroffenen Soldaten bot sich auf diese Weise die Möglichkeit, für mehrere Tage der Hölle der Front zu entkommen. Im „Sanitätsbericht über das Deutsche Heer im Weltkriege 1914/1918“ und in der zeitgenössischen Literatur finden sich Hinweise auf mutwillige Zerstörungen von Prothesen.

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Abb. 2: Zahnärztliche Behandlung an der Front.
Nach dem Kriegseintritt der U.S.A. kam es zu einem starken Kautschukmangel, weshalb für Reparaturen nun sogenannter „Kriegskautschuk“ – ein aus verpresstem Gummigranulat oder verschroteten Reifen hergestellter Regeneratgummi – oder Cellonplatten eingesetzt wurden. Später verwendete man immer mehr synthetischen Kautschuk. Sowohl die aus Cellon als auch die aus Kriegkautschuk hergestellten Prothesen brachen sehr leicht. Um dieses Problem zu minimieren, wurde ab August 1917 in den Kriegslazaretten der 6. und 10. Armee versuchs-weise das Aluminium-Gussverfahren zur Herstellung von Prothesen angewandt. Die mit dem von Prof. Hermann Schröder im Zahnärztlichen Institut der Universität Berlin entwickelten „Feldgebiss“ gemachten Erfahrungen waren durchweg positiv – absichtliche Zerstörungen der nun deutlich stabileren Prothesen waren kaum mehr möglich bzw. ließen sich leichter erkennen. Ab Januar 1918 wurde die Anwendung dieses Gussverfahrens für alle Kriegslazarette empfohlen und die Zahnärzte wurden für entsprechende dreitägige Lehrgänge nach Berlin beordert.

Organisation der zahnmedizinischen Versorgung

Mit verschiedenen Maßnahmen versuchte man während des gesamten Krieges, die zahnärztliche Behandlung mehr in Frontnähe zu bringen bzw. die Zahnärzte in den Lazaretten zu entlasten. Zunächst wurden sogenannte „fliegende Tage“ eingeführt. Dabei besuchte ein Zahnarzt in Begleitung eines Zahntechnikers an vier Wochentagen vorher festgelegte Feldlazarette einer Division und führte vor Ort zahnmedizinische Behandlungen und Reparaturen von Zahnersatz durch. Neben den „offiziellen“ zahnärztlichen Behandlungsstellen kam es im Bereich der Truppe immer wieder zu „Truppenlösungen“: Man richtete inoffizielle, „schwarze“ Zahnstationen ein. In diesen behandelten keine Militärzahnärzte, sondern zur Truppe einberufene Soldaten, die im Zivilleben als Zahnarzt tätig waren. Die zahnärztliche Ausrüstung beschafften sich die militärischen Formationen aus eigenen Mitteln oder die eingesetzten Zahnärzte nutzten ihr eigenes Instrumentarium aus der zivilen Praxis. Diese „schwarzen“ Zahnstationen waren zwar verboten, wurden aber von Seiten der militärischen Führung vor dem Hintergrund der katastrophalen zahnmedizinischen Versorgung toleriert (Abb. 2).

Wie wichtig diese frontnahe Versorgung war, zeigen Zahlen von Stabsarzt Otto Loos, dem späteren Direktor des Carolinum in Frankfurt und Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft für Paradentose (ARPA). Demnach gingen knapp 11 % aller Krankmeldungen auf Zahnerkrankungen zurück. Der daraus resultierende Dienstausfall war enorm. Der oben erwähnte Prozentsatz geht offensichtlich auf eigene Untersuchungen von Loos zurück. Laut „Sanitätsbericht über das Deutsche Heer im Weltkriege 1914/1918“ gingen 29,1 % aller Krankmeldungen auf Erkrankungen des Mundes, des Rachens, der Speiseröhre und der Speicheldrüsen zurück. Die „Zahnkranken“ wurden nicht explizit erfasst, man zählte sie zu den „Mundkranken“.
Ab 1916 verschärfte sich die zahnärztliche Situation durch die verstärkte Einberufung älterer Jahrgänge zunehmend. Teilweise wurden auf Befehl der Divisionsärzte – entgegen der Weisungslage – bei einigen Truppenteilen Zahnstationen eingerichtet, welche von Dentisten geleitet wurden. Der Chef des Feldsanitätswesens reagierte auf die Entwicklung mit einer erneuten Erhöhung der Planstellen für Zahnärzte in den Kriegslazaretten. Bereits 1915 war die Anzahl zweimal erhöht worden: zunächst von zwei auf drei und im Oktober nochmals auf fünf. Eine weitere Erhöhung erfolgte im März und im Dezember 1916 auf letztendlich sieben.

Situation der Kieferschussverletzten

Die Problematik der Kieferschussverletzten wurde zu Beginn des Krieges trotz Erfahrungen auf anderen Kriegsschauplätzen unterschätzt. So gab es zu Beginn des Krieges in ganz Deutschland lediglich zwei Kieferschusslazarette mit zusammen 200 Behandlungsplätzen. Zwar wurden bereits im September 1914 auf Erlass des Chefs des Feldsanitätswesens drei Sonderlazarette für Kieferschussverletzte in Berlin, Düsseldorf und Straßburg eingerichtet, doch waren auch die dort vorhandenen Behandlungsmöglichkeiten alles andere als ausreichend. Zusätzlich trafen die Verletzten mit meist sehr schlecht versorgten Verwundungen und in einem bedauernswerten Zustand in den Lazaretten ein. Im Rahmen der Behandlung zeigte sich bald, dass eine frühzeitige Fixierung der einzelnen Fragmente und schnellstmögliche Operation in den Speziallazaretten für den Heilungsverlauf elementar wichtig war. Daher wies das Sanitätsdepartement am 20. Januar 1915 nochmals daraufhin, dass die Versorgung von Kieferschussverletzten möglichst schnell in einem Reservelazarett zu erfolgen habe. Auf den Hauptverbandplätzen erfolgte daher nur eine Notversorgung, beispielsweise mit einem Drahtverband nach Schröder oder einem Notextensionsverband nach Hauptmeyer. Anschließend wurden die Verletzten über ein Feldlazarett mit Lazarettzügen sofort in die Sonderlazarette transportiert (Abb. 3).

In den Kriegslazaretten erfolgte nur eine Versorgung von nicht transportfähigen Soldaten. Die abschließende prothetische und plastische Versorgung erfolgte ausschließlich in den Reserve- und Heimatlazaretten.

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Abb. 3: Vereinfachtes Schema der Verwundetenversorgung und des Abtransport von Verwundeten.

Auf allen Ebenen wurde versucht, die Ausbildung der Zahnärzte und Ärzte bei der Erstversorgung von Kieferschussverletzten kontinuierlich zu verbessern. Dazu erschienen in den verschiedensten zeitgenössischen Fachzeitschriften entsprechende Artikel und Erfahrungsberichte. Zusätzlich fanden sowohl an der Front als auch an den zahnärztlichen Instituten der Universitäten und im Rahmen von Kriegsärztlichen Abenden der Militärärztlichen Gesellschaft in Berlin Kurse und Vorträge mit praktischen Demonstrationen über die zahnärztliche Behandlung von Kieferschussfrakturen und Schussverletzungen des Gesichtes statt.

Die zahnmedizinische Versorgung der Marine und der Angehörigen der deutschen Militärmissionen auf den Nebenkriegsschauplätzen

Die sanitätsdienstliche Versorgung der kaiserlichen Kriegsmarine regelte die „Marine-Sanitäts-Ordnung (M.S.O.)“ vom 15. November 1896.
Im Ersten Weltkrieg fanden an Bord von Schiffen keine Zahnbehandlungen statt, da meist nur kurze Einsätze aus den Häfen unternommen wurden. Einzig auf dem Lazarettschiff „Sierra Ventana“, das stationär in Wilhelmshaven lag, gab es eine Zahnstation für kieferchirurgische Operationen. Für konservierende und prothetische Behandlungen waren überwiegend Vertragsärzte eingesetzt.
Beim Einsatz des Marinekorps im Stellungskrieg in Flandern dagegen wurden zwei Zahnstationen und eine Station für Kieferverletzte direkt im Operationsgebiet eingesetzt.
Die Angehörigen des XVIII. Armeekorps in Rumänien und der während der Isonzoschlacht in Italien aufgestellten 14. Armee wurden zahnmedizinisch überwiegend durch Zahnärzte in den zugeordneten Kriegs- und Feldlazaretten versorgt.
Die „Deutsche Sondersanitätsexpedition für Bulgarien“ – später „Sanitätsmission“ genannt – verfügte zunächst lediglich über einen zahnärztlichen Kasten. Erst im Rahmen einer Personalaufstockung trafen zwei Zahnärzte in Sofia ein. Ab Dezember 1915 richtete die Sanitätsmission zusätzlich in Sofia ein zahnärztliches Institut zur Behandlung von Kieferverletzten ein.

Die deutschen Soldaten auf dem türkischen Kriegsschauplatz wurden zunächst zivilärztlich betreut. Da dies offensichtlich sehr kostspielig war, eröffnete die Medizinal-Abteilung des Kriegsministeriums am 20. März 1916 eine eigene zahnärztliche Abteilung, die auch durch die Kriegsmarine genutzt wurde.

In Bagdad übernahm ab 1916 zunächst ein Rot-Kreuz-Lazarett die Versorgung der Soldaten der „persischen Mission“. Nach Errichtung eines deutschen Feldlazarettes wurde auch dort eine zahnärztliche Station aufgestellt. 

Schlussbemerkungen

Mit der K.S.O. von 1907 wurde erstmals eine strukturierte militärzahnärztliche Versorgung der deutschen Soldaten konzipiert und umgesetzt. Trotz einschlägiger Erfahrungen in vorangegangenen Kriegen unterschätzte das federführende preußische Kriegsministerium die notwendige zahnärztliche Versorgung. Man ging zunächst davon aus, dass die Betreuung von 35 000 - 40 000 Soldaten durch einen Zahnarzt völlig ausreichend sei. Als sich nach Ausbruch der Kampfhandlungen der tatsächliche Bedarf zeigte, versuchte man durch diverse Erhöhungen der Planstellen für Zahnärzte in den Lazaretten diesen Mangel auszugleichen und die Versorgung zu verbessern.
Die Fehleinschätzung zeigt sich ganz deutlich bei der Versorgung der Kieferschussverletzungen. Trotz Hinweisen und Warnungen bekannter Chirurgen wie Bernhard von Langenbeck gab es zu Kriegsbeginn nur zwei Lazarette für die Versorgung von Kieferschüssen. Erst die klaren Regelungen zur Erstversorgung, des Abtransportes und der endgültigen Versorgung in Verbindung mit einer raschen Erhöhung der Behandlungskapazitäten in den Sonderlazaretten führten zu höheren Überlebensraten und zu insgesamt besseren ästhetischen und funktionellen Therapieergebnissen.
Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass die für die zahnärztliche Versorgung der Soldaten eingesetzten Kräfte und Mittel viel zu gering und zu weit von der Front entfernt eingesetzt waren. Eine zeitnahe Versorgung vor Ort war nicht möglich.
Die im Ersten Weltkrieg auf diesem Gebiet gemachten Erfahrungen wurden nur bedingt bei der Planung der zahnärztlichen Versorgung für zukünftige Kriege berücksichtigt. Die Regelungen der Kriegssanitätsordnung von 1939 gingen nicht wesentlich über die Organisation und Struktur der militärzahnmedizinischen Versorgung bei Ende des Ersten Weltkrieges hinaus.

Datum: 30.06.2014

Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2014/2

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