DIE IMPLANTATGETRAGENE VERSORGUNG DES ZAHNLOSEN KIEFERS MITTELS GALVANO-DOPPELKRONENPROTHESEN
INDIKATION, VORTEILE UND MÖGLICHE PROTHETISCH-TECHNISCHE KOMPLIKATIONEN
Die Insertion von enossalen Implantaten zur Verankerung von Zahnersatz hat sich seit über 35 Jahren als ein sicheres Verfahren bewährt. Die Zuverlässigkeit des Verfahrens konnte in einer Vielzahl von klinischen Studien zweifelsfrei belegt werden und ist allgemein anerkannt.
Diesen Erkenntnissen folgend stellt die Versorgung mit enossalen Implantaten bei begründeter Indikation mittlerweile auch bei den Soldaten der Deutschen Bundeswehr eine Behandlungsmöglichkeit dar. Die Möglichkeiten zur Verankerung von Zahnersatz mittels enossaler Implantate hat die Behandlungsoptionen gerade bei ungünstigen anatomischen Voraussetzungen deutlich erhöht. Dies gilt vor allem für den zahnlosen Kiefer, dessen Versorgung mit Zahnersatz aufgrund fehlender Verankerungsmöglichkeiten ohne enossale Implantate oft nur deutlich kompromissbehaftet möglich ist.
Bei der Verwendung von enossalen Implantaten kann in Abhängigkeit von der Anzahl und Stellung der Implantate sowohl festsitzender als auch herausnehmbarer Zahnersatz angefertigt werden. Nicht immer stellt der festsitzende Ersatz die beste Versorgung dar. Insbesondere bei größeren Hart- und Weichgewebsdefiziten kann eine sehr gute funktionelle und ästhetische Rehabilitation durch einen herausnehmbaren implantatgetragenen Zahnersatz erzielt werden. Dieser kann verschiedenartig gestaltet werden.
Für den langfristigen Behandlungserfolg ist eine exakte Passung des Zahnersatzes auf den Implantaten von entscheidender Bedeutung. Diese kann mit der Anwendung der Galvano-Technik erzielt werden. In vorliegendem Artikel soll näher auf die Versorgung des zahnlosen Kiefers mit implantatgetragenen Galvano- Doppelkronenprothesen eingegangen werden. Diese Art des Zahnersatzes wurde im Fachzahnärztlichen Zentrum in den vergangenen Jahren vielfach angefertigt. Auch wenn es sich dabei um eine bewährte und sichere Versorgung handelt, sind dennoch technische Komplikationen möglich. Auf die Art und Bedeutung möglicher technisch-prothetischer Komplikationen soll im vorliegenden Artikel auch auf der Basis eigener Nachuntersuchungen der im Fachzahnärztlichen Zentrum inkorporierten Prothesen ausführlich eingegangen werden.
Die implantologisch-prothetische Versorgung innerhalb der Bundeswehr wurde in den „Richtlinien für die zahnärztliche Versorgung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr“ im November 2008 neu geregelt. So haben die Soldaten der Bundeswehr grundsätzlich keinen Anspruch auf eine zahnärztlich- implantologische Versorgung. Liegt jedoch eine Indikation gemäß den Richtlinien der zivilen Fachgesellschaften vor, kann im Sinne einer Einzelfallentscheidung eine Versorgung aus Bundesmitteln erfolgen. Diese Versorgung muss beantragt werden, der entsprechende Heil- und Kostenplan wird grundsätzlich vom Begutachtenden Zahnarzt der Bundeswehr im Sanitätsamt der Bundeswehr in München entschieden. Anerkannte Indikationen sind zum Beispiel bestimmte Formen von Schaltlücken, die Nichtanlage von Zähnen oder der zahnlose atrophierte Kiefer.
Im Bundeswehrkrankenhaus Hamburg wird seit 20 Jahren bei der zahnärztlich-implantologischen Versorgung der Soldaten eine bewährte Aufgabenteilung zwischen dem Fachzahnärztlichen Zentrum und der kieferchirurgischen Ambulanz der Sektion VIIb (Leiter Oberstarzt Prof. Dr. Dr. Kai Henkel) praktiziert. Zunächst wird in der gemeinsam durchgeführten Implantatsprechstunde eine gemeinsame Beurteilung des Behandlungsfalles hinsichtlich Indikation und der grundsätzlichen Möglichkeit einer Implantation vorgenommen. Diese enge Kommunikation und Abstimmung der Behandlung zwischen dem implantierenden Kieferchirurgen und dem zahnärztlich- prothetisch tätigen Zahnarzt hat sich sehr bewährt. Nach Antragstellung und Genehmigung erfolgt die Implantation in der FU VIIb unseres Hauses, nach der entsprechenden Einheilzeit wird die Herstellung des Zahnersatzes dann im Fachzahnärztlichen Zentrum oder beim Truppenzahnarzt durchgeführt. Die Art des Zahnersatzes wird von verschiedenen Parametern bestimmt, u.a. von der Anzahl und der Stellung der zur Verfügung stehenden Pfeiler. Im Folgenden soll bei der Betrachtung des möglichen Zahnersatzes ausschließlich die Versorgung des zahnlosen Kiefers Beachtung finden.
Abnehmbarer oder festsitzender Zahnersatz?
In den bereits genannten „Richtlinien für die zahnärztliche Versorgung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr“ gilt der Grundsatz, dass insbesondere unter Einsatzgesichtspunkten immer die Versorgung mit festsitzendem Zahnersatz angestrebt werden sollte. Diese Forderung resultiert aus einer Reihe von Vorteilen, die ein festsitzender Zahnersatz bieten kann. Bei ungünstigen anatomischen Voraussetzungen und einer unzureichenden Anzahl von prothetisch zu nutzenden Pfeilern ist ein festsitzender Zahnersatz jedoch nicht immer möglich oder sinnvoll. In diesen Fällen kann auch der herausnehmbare Zahnersatz eine wertvolle Alternative zur kaufunktionellen und ästhetischen Rehabilitation des Patienten darstellen. Dieses gilt besonders für den zahnlosen Kiefer.
Längere Zahnlosigkeit führt häufig zu einer fortgeschrittenen Atrophie von Hart- und Weichgewebe, die das Erzielen einer befriedigenden Ästhetik und Phonetik deutlich erschweren kann. Aus diesem Grund sind bei starker Atrophie des Kieferkamms oft ausgedehnte Augmentationen erforderlich, die operationstechnisch aufwändig sind und nicht immer zum gewünschten Erfolg führen. Zum Ausgleich der Oberkieferresorption kann eine labiale prothetische Unterstützung zur Optimierung des Lippen- und Gesichtsprofils erforderlich werden (Abb. 1).
Große implantatgetragene Brücken werden im Regelfall fest eingegliedert und sind somit nicht abnehmbar. Die fehlende Abnehmbarkeit von großen festsitzenden implantatgetragenen Konstruktionen beinhaltet Nachteile. Dies sind deutliche Erschwernisse bei notwendigen Reparaturen oder Umgestaltungen z.B. bei der Fraktur von Verblendungen. Dieser Aspekt sollte gerade im Einsatz nicht außer Acht gelassen werden, da dort unzureichende Bedingungen herrschen können und vielleicht nicht immer das optimale Equipment vor Ort verfügbar ist. Darüber hinaus kann bei großen festsitzenden implantatgetragenen Konstruktionen schon der Verlust eines strategisch wichtigen Pfeilers den ganzen Zahnersatz funktionsuntüchtig werden lassen.
In diesem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass zur Anfertigung von festsitzenden Konstruktionen mindestens sechs, besser acht oder mehr Implantate inkorporiert werden sollten. Bei der Anfertigung von abnehmbaren implantatgetragenen Konstruktionen sollte zwar auch eine möglichst hohe Anzahl von Implantaten und damit eine ideale Lastverteilung angestrebt werden, grundsätzlich können abnehmbare Konstruktionen im Vergleich zu festsitzenden Konstruktionen jedoch schon bei geringerer Anzahl von Implantaten angefertigt werden. In Zeiten knapper finanzieller Ressourcen darf dieser Aspekt der Wirtschaftlichkeit nicht unberücksichtigt bleiben. Zur Vermeidung von schwer kontrollierbaren Entzündungen des periimplantären Gewebes ist eine effiziente Plaquekontrolle wichtig, die ihrerseits wiederum eine gute Zugänglichkeit der periimplantären Gewebe bedingt. Diese ist mit abnehmbarem implantatgetragenem Zahnersatz wesentlich leichter zu realisieren (Abb. 2).
Die Vorteile des abnehmbaren implantatgetragenen Zahnersatzes im Vergleich zu festsitzenden zementierten implantatgetragenen Konstruktionen sind in der Tabelle 1 aufgeführt (Tab. 1).
Abnehmbare Konstruktionen
Die Befestigung von herausnehmbarem implantatgetragenem Zahnersatz ist mit verschiedenen Verankerungselementen (Attachments) möglich. Einfache Attachments zur Gewährleistung eines entsprechenden Prothesenhalts können zum Beispiel Kugelköpfe, Lokatoren oder Magnete sein. Als Standard-Verankerungselement für abnehmbare implantatgetragene Konstruktionen gelten Stegverankerungen. Es können konfektionierte oder individuell gefräste Stege zur Anwendung kommen (Abb. 3).
Durch die Gestaltung entsprechend langer Friktionsflächen über ein oder mehrere Stegelemente kann ein guter Halt zwischen Steg und Friktionselement erzielt werden. Bei einer entsprechenden Abstützung auf einer ausreichenden Anzahl von Implantaten kann der steggetragene Zahnersatz überwiegend implantatgetragen gestaltet werden. Mittels des Steges erfahren die Implantate eine primäre Verblockung. Allerdings können bei den Stegkonstruktionen, wie auch bei anderen weitspannigen verschraubten Konstruktionen, Gerüstspannungen durch herstellungsbedingte Fehlpassung nicht ausgeschlossen werden.
Doppelkronen-Prothesen
Doppelkronen-Systeme finden schon seit vielen Jahren breite Anwendung in der konventionellen Prothetik und können auch als Verankerungselement von implantatgetragenem Zahnersatz zur Anwendung kommen. Sie bestehen aus einem Innenanker (Primärkrone oder Abutment) und einem Sekundärteil, welches in den abnehmbaren Zahnersatz eingearbeitet ist und an dem der Zahnersatz verankert ist. Doppelkronen werden insbesondere zur Befestigung von abnehmbaren Brücken und Prothesen verwendet. Im Vergleich zu anderen Verankerungssystemen bieten die Doppelkronen-Prothesen vor allem die Option der problemlosen Erweiterbarkeit bei Verlust einzelner Pfeiler. Dabei können zylindrische Teleskopkronen und Konuskronen-Systeme unterschieden werden.
Bei den zylindrischen Teleskopen ist die optimale Einstellung der Abzugskräfte schwierig und äußerst techniksensitiv. Die langen Führungswege können zudem schon nach kurzer Zeit zu Haftkraftverlusten durch Abnutzung führen. Mit dem später eingeführten Konuskronen-System konnten sich Primär- und Sekundärteil nahezu reibungsfrei trennen lassen, so dass Haftkraftverluste bei diesem System wesentlich seltener und weniger stark ausgeprägt auftreten. Zudem ermöglicht das Konuskronen- System u.a. über die entsprechende Wahl des Winkels der Koni (zwischen 0 und 6 Grad) eine leichtere Einstellung der Haftkraft. Für die Versorgung von Implantaten werden vorzugsweise Galvano-Doppelkronenprothesen eingesetzt.
Bei diesen Konstruktionen können durch die intraorale Verklebung von Galvano-Mesostrukturen die Vorteile herausnehmbarer Konstruktionen mit der verbesserten Passung zementierter Gerüste kombiniert werden. Bei einer ausreichend hohen Anzahl von Implantaten und günstiger Implantatstellung kann auf die Bedeckung des Gaumens verzichtet werden. Dieses wird von der Patienten aufgrund des besseren Tragekomforts mit deutlich geringerer Geschmacksbeeinträchtigung geschätzt.
Herstellung von herausnehmbarem Zahnersatz mittels der Galvano-Technik
Die Galvanotechnik stellt ein Verfahren dar, bei dem in einem Galvanisierungsprozess Metallionen aus einer Elektrolyt-Lösung auf einer Kathode abgeschieden werden. Hierdurch entsteht ein Überzug aus reinem Metall und damit die Galvanokrone auf der Kathodenoberfläche (Abb. 4, 5, 6).
In der Zahnheilkunde wurde die Galvanotechnik zunächst zur Herstellung von zementierbarem Zahnersatz auf natürlichen Zähnen eingesetzt. Sie bietet gegenüber der herkömmlichen Gusstechnik einige Vorteile. Wie in mehreren klinischen Langzeitstudien belegt werden konnte, ist die Passung von galvanotechnisch hergestellten Kronen der konventionellen Gusstechnik überlegen. Ein weiterer Vorteil des Verfahrens liegt in der hohen Biokompatibilität des über 99,9% reinen Galvanogoldes. Damit werden die gelegentlich auftretenden bläulich lividen Verfärbungen der marginalen Gingiva am Rand herkömmlicher metallkeramischer Kronen vermieden.
Galvanogerüste können mit geringen Materialstärken von 0,2 bis 0,4 mm hergestellt werden, daraus ergeben sich günstige Platzverhältnisse für eine optimale Schichtung keramischer Verblendungen. Mit der Galvanotechnik können somit konventionell zementierbare Versorgungen mit guten ästhetischen Eigenschaften und einer hervorragenden Weichgewebsintegration hergestellt werden. In der Doppelkronentechnik werden die galvanotechnisch hergestellten Außenteleskope direkt auf den Primärkronen des Primärabutments abgeschieden. Neben der Wahl von Gold und Titan als Material für das Primär - abutment wird auch zunehmend Zirkonoxid verwendet, wobei Titan die derzeit deutlich preisgünstigste Wahl darstellt. Durch die Verwendung von teleskopierenden Galvano-Sekundärteilen kann eine Reduktion von passungsbedingten Spannungen erreicht werden, wenn diese intraoral mit dem Prothesengerüst verklebt werden.
Das Verfahren ermöglicht die Fertigung von Außenteleskopen mit präziser Passung und definierter Friktion. Im Vergleich zu herkömmlichen Teleskop- oder Konuskronen müssen keine aufwändigen Prozeduren unternommen werden, um die Sekundärteile mit der gewünschten Retentionskraft anzupassen. Die beschriebenen Vorteile der Galvanotechnik können der Tabelle 2 entnommen werden.
Durch die Verwendung von konfektionierten Kunststoffzähnen können die Kosten einer solchen Konstruktion erheblich reduziert werden. Trotzdem kann durch eine Individualisierung der künstlichen Gingivaanteile und der Prothesenzähne eine ansprechende ästhetische Rehabilitation erzielt werden.
Mögliche Komplikationen
In der Implantologie muss zwischen den biologischen und den prothetisch-technischen Komplikationen unterschieden werden. Zu den biologischen Komplikationen gehören zum Beispiel periimplantäre Entzündungen, die den Implantatverlust durch Knochenabbau zur Folge haben können. In klinischen Studien und Literaturanalysen zu Komplikationen implantatgetragener Versorgungen werden stets biologische Komplikationsraten in den bekannten Größenordnungen angegeben.
Diese liegen beim Implantatverlust bei 3%, bei Periimplantitis bei 9% in einem Zeitraum von 5 Jahren. Während diese biologischen Komplikationen mit einer überschaubaren Häufigkeit auftreten, liegt das Risiko von technischen und prothetischen Komplikationen bei diesen Untersuchungen ungleich höher. Das Risiko von prothetischen Komplikationen wie z.B. Retentionsverluste, Schraubenbrüche oder Keramikfrakturen erreichte in einem Beobachtungszeitraum von fünf Jahren Werte von bis zu 25%. Vergleichbare prothetische Therapieverfahren führen auf Implantaten offensichtlich zu höheren Misserfolgsraten als auf natürlichen Zähnen.
Prothetische Komplikationen sind für den Patienten ebenso unmittelbar erfahrbar und relevant wie z.B. eine Periimplantitis. Sie führen trotz einer regelgerechten Osseointegration der Implantate zu einer Beeinträchtigung von Funktion und/oder Ästhetik des Zahnersatzes und häufig werden Reparaturen und Neuanfertigungen erforderlich. Diese verursachen Zeitaufwand und Kosten, im schlimmsten Fall kann das Vertrauen des Patienten in seinen Behandler gestört werden.
Fehlpassungen
Für den Erfolg von implantatgetragenem Zahnersatz ist insbesondere eine exakte Passung von entscheidender Bedeutung. Fehlpassungen von Gerüsten können Spannungen auf die Implantate übertragen und dadurch zu biologischen und vor allem zu mechanischen Komplikationen führen. Das Ausmaß dieser Fehlpassungen korreliert direkt mit dem Auftreten von Lockerungen bzw. Frakturen von Schrauben und prothetischen Komponenten. Passungsungenauigkeiten können zudem mit einer erhöhten Frakturrate von keramischen Verblendungen verknüpft sein. Daher sollte für eine Implantatkonstruktion immer eine möglichst exakte Passung angestrebt werden.
Die Genauigkeit von implantatgetragenen Suprakonstruktionen wird sowohl vom klinischen als auch vom zahntechnischen Herstellungsprozess bestimmt. Grundsätzlich können von der Abformung über die Modell- und Gerüstherstellung bis zur keramischen Verblendung Passungsungenauigkeiten verursacht werden. Eine gewisse Verwindung von konventionell gegossenen weitspannigen Implantatkonstruktionen erscheint daher unvermeidlich. Die aus Fehlpassungen resultierende Spannung kann durch eine forcierte Befestigung von geschraubten Konstruktionen noch weiter verstärkt werden. Zum Ausgleich von Abweichungen zwischen Gerüst und Implantataufbau wird daher häufig die Zementierung von Suprakonstruktionen zur Erzielung einer exakten Passung empfohlen.
In diesem Zusammenhang ist bedeutsam, dass konventionelle herausnehmbare Implantatprothesen höhere Komplikationsraten zeigen als festsitzende Konstruktionen. Durch die intraorale Verklebung von Galvano-Sekundärkronen kann, ähnlich wie bei der Zementierung, eine spannungsarme Verbindung der Gerüste mit den Implantaten erzielt werden. Daher erhofft man sich von der intraoralen Verklebung eine Verbesserung der Passung von Zahnersatz und dadurch eine Reduktion der prothetischen Komplikationsraten (Abb. 7, 8).
Auch für implantatgetragene Doppelkronenprothesen ist eine Vielzahl von Komplikationen möglich, die sich hinsichtlich ihrer möglichen Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit des Zahnersatzes aber deutlich unterscheiden (Tab. 3). Eigene Nachuntersuchungen Galvano-Doppelkronenprothesen werden im Bundeswehrkrankenhaus Hamburg seit Jahren zur Versorgung zahnloser Kiefer hergestellt. Zur Beurteilung des Behandlungserfolges wurden diese Versorgungen nachuntersucht und ausgewertet (Tab. 4). Ohne auf alle Einzelheiten dieser Untersuchung eingehen zu können, soll im Folgenden auf einzelne Ergebnisse eingegangen und diese diskutiert werden. Von besonderem Interesse ist aus Sicht des zahnärztlichen Dienstes natürlich besonders, ob diese Komplikationen im Einsatz zu einer Beeinträchtigung des betroffenen Soldaten geführt hätten.
Nachuntersucht wurden 32 Galvano-Doppelkronenprothesen bei 28 Patienten. Alle Prothesen wurden im Fachzahnärztlichen Zentrum hergestellt. Um in die Untersuchung aufgenommen zu werden, mussten folgende Kriterien erfüllt sein:
- Die Versorgung von mindestens einem vollständig zahnlosen Kiefer mit einer herausnehmbaren Galvano-Doppelkronenprothese. Eine Kombination von Implantaten und natürlichen Zähnen wurde ausgeschlossen.
- Die Abstützung der Versorgung musste auf mindestens 4 Implantaten erfolgt sein.
- Die Verbindung zwischen Implantaten und der Prothese durfte ausschließlich über Galvano-Doppelkronen erfolgen. Eine zusätzliche Verwendung anderer Attachments (z. B. Stege, Kugelattachments) war nicht zulässig.
- Das Konstruktionsprinzip der Galvano-Doppelkronen musste erfüllt sein. Um eine einheitliche Bewertung zu haben, wurden ausschließlich Prothesen mit Goldprimärkronen in der Untersuchung betrachtet. Galvano- Doppelprothesen mit Primärabutments aus Zirkonoxid fanden keine Berücksichtigung.
Ergebnisse und Diskussion
Mit einem Wert von 93,75% zeigten die Galvano- Doppelkronenprothesen eine hohe Überlebensrate. Dennoch sind prothetische Komplikationen keine selten auftretenden Ereignisse, insgesamt wiesen 12 oder 37,5% der Prothesen eine oder mehrere Komplikationen auf (Tab. 5, 6).
Die Anzahl der Komplikationen betrug insgesamt 24. Von diesen Komplikationen wurden jedoch mehr als drei Viertel als leicht bis mittelschwer eingestuft, sie konnten mit einfachen Maßnahmen durch Überarbeitungen an der Prothesenbasis oder den Kunststoffzähnen beseitigt werden. Zwei Prothesen (6,25 %) mussten im Beobachtungszeitraum erneuert werden, eine wegen Gerüstfraktur und eine wegen des Verlusts an Retention.
Auf diese Komplikationen soll im Folgenden näher eingegangen werden. Gerüstfrakturen: Eine einzige Prothese zeigte vier
Gerüstfrakturen:
Bei dieser Versorgung waren im Unterkiefer vier interforaminale Implantate mit einer Zahnaufstellung bis jeweils zur 7. Kaueinheit und einem entsprechend langen Hebelarm versorgt worden. Zum Guss des Gerüsts wurde eine goldhaltige Legierung verwendet, welche offensichtlich der Kaubelastung keinen ausreichenden Widerstand entgegen bringen konnte. Inwieweit Gussfehler zur Fraktur geführt haben, konnte nicht bestimmt werden, da die Reparaturen der Gerüste alio loco veranlasst wurden. Sehr wahrscheinlich hätte diese vierfache Komplikation durch die Verwendung von ausreichend dimensionierten NEM-Gerüsten vermieden werden können.
Retentionsverlust:
Einen Verlust der Retention zeigten 4 Prothesen, dieses entspricht einem Wert von 12,5% im Vergleich zu den 32 angefertigten Prothesen. Innerhalb der Gesamtheit der aufgetretenen Komplikationen machte der Retentionsverlust 16,67% aus. Ein Faktor, welcher die Häufigkeit von Retentionsverlusten möglicherweise negativ beeinflussen könnte, ist eine strategisch ungünstige Verteilung der Implantate. Zwei der insuffizient haltenden Prothesen wiesen keine perfekte tetragonale Abstützung auf. In einem Fall waren die Implantate eher linear positioniert (Implantate in regio 13, 12, 22, 23), im zweiten Fall waren jeweils zwei Implantate in direkter Nachbarschaft und zentral positioniert. In diesem Fall sei jedoch erwähnt, dass die entsprechenden Implantate vor einigen Jahren (vor 2005) inkorporiert worden waren, zu einer Zeit, als die Verwendung von Bohrschablonen und eine 3D-Planung noch nicht zum allgemein anerkannten Standard gehörten.
Eignung von Galvano-Doppelkronenprothesen als Versorgung für den Einsatz:
Bei der Betrachtung der zahnärztlichen Versorgungen von Soldaten der Bundeswehr muss natürlich immer berücksichtigt werden, ob die jeweilige Versorgung auch für den Einsatz geeignet ist oder ob möglicherweise eine hohe Komplikationsquote oder andere Aspekte eine Versorgung für den Einsatz eher ungeeignet erscheinen lassen. Eine schwerwiegende prothetisch-technische Komplikation, die sich am Standort im Heimatland gut lösen lässt, kann sich in Afghanistan als vor Ort unlösbar erweisen. Die schwerwiegendste Komplikation war in der vorliegenden Untersuchung eine Gerüstfraktur. Ein solches Ereignis führt meist dazu, dass der Zahnersatz ohne Reparatur nicht mehr genutzt werden kann.
Im untersuchten Patientenklientel trat sie bei einer Prothese mehrmals auf, die Gründe dafür wurden aufgeführt. Vergleiche mit der Literatur zeigen, dass in anderen Studien die Inzidenz von Gerüstfrakturen der Galvano- Doppelkronenprothesen bei etwa 2,8% und somit im Bereich anderer Konstruktionsformen liegt. Die mit einer Inzidenz von etwa 30% häufigste Komplikation von konventionellen implantatgetragenen Deckprothesen ist der Verlust der Retention. Zusammen mit Clip- und Attachmentverlusten (etwa 17%) liegt die Rate an Komplikationen im Zusammenhang mit dem Retentionsmechanismus sehr hoch. Die nachuntersuchten Galvano- Doppelkronenprothesen weisen dazu im Vergleich deutlich bessere Zahlen (Retentionsverlust 12,5% bzw. 16,67%) auf, dies deckt sich mit anderen Untersuchungen.
Aufgrund der Fortschritte, die sich inzwischen bei der Implantatinsertion (z.B. 3D-Planung) ergeben haben, ist aus der sich daraus ergebenden günstigeren Stellung der Implantate mit einem Absinken der Inzidenz des Retentionsverlustes zu rechnen. Die Quote prothetischtechnischer Komplikationen von Galvano- Doppelkronen erscheint daher im Vergleich zu anderen Versorgungsformen zumindest gleichwertig, wenn nicht sogar günstiger. Auf einen Vorteil dieser Versorgung muss an dieser Stelle besonders hingewiesen werden. Wie schon an anderer Stelle erwähnt, ermöglicht die Abnehmbarkeit der Konstruktion und der sich daraus ergebende sehr gute Zugang zu den Implantatabutments eine exzellente Hygienefähigkeit. Diese ist gerade im Einsatz bedeutsam, da hier unter hoher Stressbelastung und erschwerten Bedingungen von einer verringerten Qualität der individuellen Mundhygiene ausgegangen werden muss. Dies konnte in verschiedenen Studien belegt werden. Die verhältnismäßig leichte Pflegbarkeit der Galvano-Doppelkronenprothesen vermag daher hervorragend die Entfernung der bakteriellen Beläge zu unterstützen.
Zusammenfassung
Abschließend kann daher festgehalten werden, dass die beschriebenen Galvano-Doppelkronenprothesen eine vorhersagbare Versorgung zahnloser Kiefer mit implantatgetragenem Zahnersatz ermöglichen. Aufgrund des spannungsarmen, sehr guten Prothesensitzes, der vergleichsweise geringen Rate schwerwiegender Komplikationen und der sehr guten Hygienefähigkeit kann diese Versorgung auch für Soldaten der Bundeswehr in Fällen kompletter Zahnlosigkeit die Therapie der Wahl darstellen (Abb. 9 und 10).
Datum: 27.02.2012
Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2011/4