Hintergrund
Mit Beginn der SARS-CoV-2-Pandemie im Frühjahr 2020 sah sich die Überwachungsstelle für öffentlich-rechtliche Aufgaben des Sanitätsdienstes der Bundeswehr Nord (ÖRA Nord) Herausforderungen schier unüberschaubaren Ausmaßes gegenüber. Eine sehr hohe Anzahl von Kontaktpersonen-Ermittlungen im Rahmen der Infektionsketten-Verfolgung und Unterbrechung in den Einheiten und Dienststellen im Zuständigkeitsbereich machte es erforderlich, das gesamte Personal der ÖRA Nord mit allen Abteilungen an dieser Aufgabe zu beteiligen.
Nach Beendigung der ersten Lockdown-Phase zeichnete sich immer klarer ab, dass mit Wiederaufnahme des Dienstbetriebes unter Pandemiebedingungen den Arbeits- bzw. Betriebsmedizinern eine entscheidende Rolle – auch im Infektionsschutz – zukommt.
Infektions- und Arbeitsschutz
Während die Maßnahmen des Infektionsschutzes darauf abzielen, die unkontrollierte Ausbreitung des Krankheitserregers mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln – bis hin zu Einschränkungen der persönlichen Freiheit – zu verhindern, ist es Aufgabe des Arbeitsschutzes, das Risiko für den einzelnen Beschäftigten hinsichtlich einer Infektion am Arbeitsplatz zu minimieren.
Wehrmedizinische Monatsschrift 2/2021
Flottillenarzt Dr. René Milfeit
Überwachungsstelle für öffentlich-rechtliche Aufgaben des Sanitätsdienstes der Bundeswehr NORD
Kopperpahler Allee 120, 24119 Kronshagen
E-Mail: renemilfeit@bundeswehr.org