04.04.2007 •

    ZMZ im Gesundheitswesen

    Neue Strukturen des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr

    Der präventive oder reaktive Umgang mit Großschadensereignissen in Deutschland fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer sowie der Regierungsbezirke, Landkreise und kreisfreien Städte. Für im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vogesehene Hilfeleistungen bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen stellt die Bundeswehr subsidiär Kräfte und Mittel ab, die fähigkeitsorientiert aus allen Organisationsbereichen bedarfsgerecht zusammengestellt und durch die zuständigen Territorialen Kommandobehörden geführt werden. Die Notwendigkeit, bei Hilfeleistungen zivile und militärische Zielsetzungen und Instrumente wirksam zu verbinden, erfordert es, beiderseitiges Handeln eng aufeinander abzustimmen und Instrumente und Verfahren zu entwickeln, die das reibungslose Zusammenwirken sicherstellen.

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    Datum: 04.04.2007

    Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2007/1

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