13.10.2007 •

    Zahnmedizinische Versorgung auf Einheiten der Marine

    Im Fachgebiet „Zahnärztliche Begutachtung und Bordzahnstationen“ der Abteilung I, Maritime Medizin, sind alle schiffzahnärztlichen Kernkompetenzen gebündelt. Zum Auftrag des Fachgebiets gehört neben der zahnmedizinischen Begutachtung im Rahmen von Verwendungsfähigkeitsuntersuchungen, wie Taucherdienst oder Borddienst, auch die Wahrnehmung der Aufgaben des Beauftragen des Admiralarztes der Marine für Zahnmedizin, das Betreuen und Bewirtschaften der Bordzahnstation sowie die Ausbildung.
    Der zahnärztliche Gesundheitszustand von Besatzungen hat einen wesentlichen Einfluss auf die Einsatzfähigkeit von Schiffen und Booten der Marine. Erfahrungen aus Einsätzen zeigen, dass zahnärztliche Notfälle einen überproportionalen Anteil an medizinisch begründeten „Mannausfallzeiten“ nicht nur auf seegehenden Einheiten haben. Neben dem typischen zahnärztlichen Notfall, der häufig durch Karies und den daraus resultierenden Endodontopathien hervorgerufen wird, haben auch Erkrankungen aufgrund veränderter Pflegegewohnheiten einen erheblichen Anteil an dieser Situation.

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    Datum: 13.10.2007

    Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2007/3

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