11.07.2009 •

    Zahnärztliche Versorgung durch eingeschiffte Zahn- und Schiffsärzte

    Für die zahnärztliche Versorgung von seegehenden Einheiten der Marine ist nicht jederzeit ein Zahnarzt an Bord oder in unmittelbarer Nähe. Die Versorgung auftretender zahnmedizinischer Notfälle
    an Bord muss aber in jedem Fall sichergestellt
    werden: durch den eingeschifften Zahnarzt oder den Schiffsarzt.

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    Datum: 11.07.2009

    Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2009/2

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