11.07.2009 •
Zahnärztliche Versorgung durch eingeschiffte Zahn- und Schiffsärzte
Für die zahnärztliche Versorgung von seegehenden Einheiten der Marine ist nicht jederzeit ein Zahnarzt an Bord oder in unmittelbarer Nähe. Die Versorgung auftretender zahnmedizinischer Notfälle
an Bord muss aber in jedem Fall sichergestellt
werden: durch den eingeschifften Zahnarzt oder den Schiffsarzt.
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Datum: 11.07.2009
Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2009/2
Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2009/2