Wissenschaftlicher Prioritätsanspruch eines Regimentschirurgen (1751)
Gelegentlich stößt man zufällig in der älteren Literatur auf Hinweise auf Krankheitsbilder, die heute jedem Arzt bekannt sind, aber erst vor wenigen Jahrzehnten als solche beschrieben wurden. Dieses ist dann meist ein Anlaß dafür, die gute klinische Beobachtungsgabe von Ärzten und Chirurgen früherer Zeiten anzuerkennen, manchmal werden dadurch auch bisher gültige Meinungen über die Priorität von klinischen Befundbeschreibungen korrigiert. Ein Beispiel dafür sei mitgeteilt, das besonders deswegen bemerkenswert ist, weil die Veröffentlichung aus dem Jahre 1751 stammt und von einem Regimentsfeldscher in den Schriften der Schwedischem Akademie der Wissenschaften bekanntgemacht werden konnte.
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Datum: 29.04.2007
Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1994/1