25.05.2006 •

    Wehrmedizinische Forschung und Entwicklung

    Auftrag des Sanitätsdienstes der Bundeswehr ist die umfassende medizinische Versorgung der Soldaten im Frieden sowie in jedem denkbaren Einsatz. Der Sanitätsdienst hat sich dabei an einer zeitgemäßen, sachgerechten und wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung zu orientieren, den Einsatzerfordernissen zu genügen und einen dem zivilen Bereich vergleichbaren, hohen Standard in der Friedensversorgung, im Falle der Landes- und Bündnisverteidigung und im Auslandseinsatz zu gewähren. Maxime der sanitätsdienstlichen Auftragserfüllung ist es, den Soldaten im Falle einer Erkrankung, eines Unfalls oder einer Verwundung eine medizinische Versorgung zuteil werden zu lassen, die im Ergebnis dem fachlichen Standard in Deutschland entspricht.

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    Datum: 25.05.2006

    Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2000/3

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