08.04.2007 •
Versorgungsverfahren im Sanitätsdienst der Bundeswehr
Versorgung mit Sanitäts-Nichtverbrauchsgütern (NVGSan) (Sanitätsgeräte)
Entwicklung, Auswahl, Einführung, Beschaffung von Wehrmaterial erfolgen nach einheitlichen Grundsätzen. Sie sind im "Allgemeinen Umdruck Nr. 220" niedergelegt. Sie gelten mit ergänzenden Weisungen BMVg auch für NVGSan.
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Datum: 08.04.2007
Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1995/3
Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1995/3