08.04.2007 •

    Versorgungsverfahren im Sanitätsdienst der Bundeswehr

    Versorgung mit Sanitäts-Nichtverbrauchsgütern (NVGSan) (Sanitätsgeräte)
    Entwicklung, Auswahl, Einführung, Beschaffung von Wehrmaterial erfolgen nach einheitlichen Grundsätzen. Sie sind im "Allgemeinen Umdruck Nr. 220" niedergelegt. Sie gelten mit ergänzenden Weisungen BMVg auch für NVGSan.

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    Datum: 08.04.2007

    Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1995/3

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