23.04.2006 •

    Versorgung mit Blutprodukten im Auslandseinsatz

    Der Sanitätsdienst der Bundeswehr betreibt einen Blutspendedienst (BlSpdDstBw), welcher z.Zt. über zwei Herstellungsstätten/Spendeeinrichtungen (Laborgruppe Transfusionsmedizin, Zentrale Institute des Sanitätsdienstes der Bundeswehr in Koblenz und Berlin) verfügt und im Auftrag des Pharmazeutischen Unternehmers (Sanitätsamt der Bundeswehr) die Soldaten/Patienten der Bundeswehr mit Blutprodukten versorgt. Art und Umfang dieses Auftrags sind in den Stärke- und Ausrüstungsnachweisen (STAN) der ZInstSanBw und des SanABw festgelegt und erfolgen auf der Grundlage der bestehenden rechtlichen Regelungen, insbesondere des Arzneimittelgesetzes, des Transfusionsgesetzes und der Betriebsverordnung für Pharmazeutische Unternehmer sowie im Einklang mit den Vorgaben der ZDv 48/1 "Der Verkehr mit Arzneimitteln in der Bundeswehr" und den Fachdienstlichen Anweisungen InspSan. Im Rahmen dieses Auftrags werden aus Vollblutspenden Erythrozytenkonzentrate (EK) und Gefrorerens Frischplasma (GFP) hergestellt. Aufgrund der enorm hohen behördlichen Sicherheitsauflagen bei der Bearbeitung von Blutplasma außerhalb des geschlossenen Beutelsystems ist der Aufwand an Infrastruktur und Personal für eine Plasmaverarbeitung im eigenen Bereich unangmessen. Der überwiegende Teil des Blutplasmas, das bei der Herstellung von buffycoatfreien Erythrozytenkonzentraten anfällt, wird daher als Humanplasma an die Industrie veräußert und dient dort der Gewinnung von hochwertigen Arzneimitteln wie z.B. Faktor VIII- oder Albuminpräparaten. Der BlSpdDstBw trägt durch diese Art des Vertriebs zur im Transfusionsgesetz geforderten nationalen Versorgung mit Blutprodukten bei. Soweit nicht alle Erythrozytenkonzentrate innerhalb der Bundeswehr verbraucht werden, erfolgt eine entgeltliche Abgabe in den zivilen Bereich.

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    Datum: 23.04.2006

    Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2002/1

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