19.03.2006 •

    Schweinepest auf Truppenübungsplätzen

    Die Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die in der Volkswirtschaft betroffener Regionen zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden führt. Die Erkrankung gehört, wie auch Maul- und Klauenseuche und aviäre Influenza, zu den Erkrankungen der Liste A des OIE (Office International des Epizooties) in Paris. Hier werden alle weltweit erfassten Fälle registriert. Die Anzeige der Seuchenfälle erfolgt durch die regionalen Veterinärämter bzw. im Bereich der Bundeswehr durch die Kommandoveterinäre der Sanitätskommandos. In den Landkreisen nordwestlich des Übungsplatzes Bergen kam es bis Mitte 2002 zu Ausbrüchen der Schweinepest bei Hausschweinen, die nach hiesiger Einschätzung auf Wildschweinkontakte zurückzuführen waren. Auf dem Übungsplatz konnten durch konsequente Bejagung und regelmäßige Impfung seit Anfang 2001 Neuausbrüche verhindert werden. Die Bundeswehr leistet hiermit einen wesentlichen Beitrag zur Abwehr potenzieller volkswirtschaftlicher Schäden. Auch zum Nachweis bewusst ausgebrachter Tierseuchenerreger ist die Teileinheit Spezielle Tierseuchen- und Zoonosediagnostik in Munster geeignet. Die Einschränkungen eines großflächigen Ausbruchs gehen über den Fleisch- und Tierhandel hinaus bis in den Bereich von Tourismus, Reiseverkehr und Gütertransport. In der Gefahrenabschätzung stehen Maul- und Klauenseuche, Rinderpest, Lungenseuche, Afrikanische und Europäische Schweinepest und aviäre Influenza im Vordergrund.

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    Datum: 19.03.2006

    Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2005/1

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