Sanitätsdienst des Heeres
Der Sanitätsdienst der Bundeswehr hat sich in den letzten Jahren gerundlegend gewandelt. Bis zur Wiedervereinigung umfasste der Auftrag des Sanitätsdienstes nur die Gebiete der stationären und ambulanten Versorgung der Soldaten innerhalb der Bundesrepublik in Frieden, Krise und Krieg. Der größte Anteil des Sanitätsdienstes war im Heer ausgebracht; der Truppensanitätsdienst war organisatorischer Bestandteil der Einheiten und Verbände. Die Divisions- und Korpsebene verfügte über Sanitätsverbände, das Territorialheer über eine nicht aktive Reservelazarettorganisation. Insgesamt wurde eine sehr hohe personelle, materielle und infrastrukturelle Mobilmachungsabhängigkeit für die Sanitätstruppe in Kauf genommen. Durch die zunehmende Beteiligung an Auslandseinsätzen wurde eine deutliche Erhöhung der Mobilität für Einsätze mit hochpräsenten Kräften und Mitteln im internationalen Rahmen notwendig. Dies wirkte sich auf Organisationsstrukturen, Ausbildung, Ausrüstung und Einsatzgrundsätze des Sanitätsdienstes der Bundeswehr aus. Der Sanitätsdienst der Bundeswehr wurde ab 2001 zum größten Teil zentralisiert. Dieser neue Zentrale Sanitätsdienst der Bundeswehr (ZSanDstBw) mit einheitlicher truppen- und fachdienstlicher Führung hat als "Service-Provider" wesentliche Teile der sanitätsdienstlichen Unterstützung für die Teilstreitkräfte und die Streitkräftebasis sicherzustellen. Bestimmte sanitätsdienstliche Aufgaben, die insbesondere spezifische Belange der TSK betreffen, sind in deren Zuständigkeit verblieben. In seiner Gesamtverantwortung für den Sanitätsdienst der Bundeswehr bildet der Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr (Insp San) mit seinem Führungsstab (Fü San) die verbindende Klammer dieses Systems.
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Datum: 23.02.2007
Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2006/3