01.04.2007 •

    Reizstromtherapiegerät und Infrarotstrahler in der truppenärztlichen Praxis

    Vor dem Hintergrund, die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung von Soldaten qualitativ zu verbessern, gewinnen Sanitätsgeräte zur Durchführung physikalisch-therapeutischer Behandlungsmaßnahmen zunehmend an Bedeutung. Mit der Ablösung und Aussonderung von Kurzwellentherapiegeräten und Heißluftkästten und der damit verbundenen Auflösung des Satzes "SanAustg Physikalische Therapie", PINr 6545 15156, sowieder Einführung und Beschaffung von zeitgemäßen Sanitätsgeräten zur physikalischen Therapie wie
    - Infrarottherapiestrahler der Fa. Heraeus (Abb. 1),
    - Infrarotgroßflächenstrahler der Fa. Arjo (Abb. 2),
    - Reizstromtherapiegerät der Fa. Nemectron (Abb. 3)
    erfolgt ein wichtiger Schritt im Rahmen der Modernisierung truppenärztlicher Behandlungseinrichtungen.
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    Datum: 01.04.2007

    Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1995/4

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