04.01.2010 •

    Rechtsfragen

    Die Beschlagnahme von Krankenunterlagen

    Fragen der Beschlagnahme von Krankenunterlagen haben durch die Memmingen-Entscheidung des BGH vom 3.12.1991 (NJW 1992, 763 ff.), in dem u.a. die Beschlagnahme und Verwertung einer Patientinnenkartei wegen Verdachts illegaler Schwangerschaftsabbrüche judiziert wurde, neue Aktualität erhalten. Der dort angeklagte Frauenarzt hat inzwischen gegen dieses Urteil Verfassungsbeschwerde erhoben, so daß sich das Bundesverfassungsgericht - nach einer Grundsatzentscheidung aus dem Jahre 1972 - erneut mit dieser Prolematik beschäftigen wird. Der nachfolgende Beitrag skizziert den Beschlagnahmeschutz von Krankenunterlagen.

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    Datum: 04.01.2010

    Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1992/3

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