30.04.2007 •
Rechtliche Bindungen des Arztes
Das Verhältnis zwischen Ärzten und Juristen ist nicht immer frei von Irritationen. Von "Verrechtlichung" der Medizin ist die Rede. Es gibt wohl kaum eine andere Berufsgruppe, deren Verhältnis zum Recht so intensiv diskutiert wird wie die der Ärzte. Der folgende Beitrag zeigt auf, daß ein großer Teil der rechtlichen Bindungen des Arztes von der Ärzteschaft selbst artikuliert und gegebenenfalls überwacht wird.
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Datum: 30.04.2007
Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1993/2
Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1993/2