30.04.2007 •

    Rechtliche Bindungen des Arztes

    Das Verhältnis zwischen Ärzten und Juristen ist nicht immer frei von Irritationen. Von "Verrechtlichung" der Medizin ist die Rede. Es gibt wohl kaum eine andere Berufsgruppe, deren Verhältnis zum Recht so intensiv diskutiert wird wie die der Ärzte. Der folgende Beitrag zeigt auf, daß ein großer Teil der rechtlichen Bindungen des Arztes von der Ärzteschaft selbst artikuliert und gegebenenfalls überwacht wird.

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    Datum: 30.04.2007

    Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1993/2

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