01.05.2006 •
Rechtliche Aspekte der ärztlichen Dokumentationspflicht
Die Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte gibt die Pflicht auf, über die in Ausübung des ärztlichen Berufes gemachten Feststellungen und getroffenen Maßnahmen die erforderlichen Aufzeichnungen zu machen. Diese Aufzeichnungen sind für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach gesetzlichen Vorschriften eine längere Aufbewahrungspflicht besteht. Der folgende Kurzbeitrag geht auf einzelne Aspekte der Dokumentationspflicht ein.
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Datum: 01.05.2006
Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2000/4
Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2000/4