26.04.2007 •
Rechtliche Anforderungen an die ärztliche Aufklärungspflicht
Die ärztliche Aufklärungspflicht soll die Entscheidungsfreiheit des Patienten gewährleisten. Sie soll ihn in die Lage versetzen, die Tragweite seiner Erklärung zu überblicken, damit er sich in Ausübung seines verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrechts eigenverantwortlich für oder gegen die Durchführung des ihm angeratenen Eingriffs entscheiden kann.
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Datum: 26.04.2007
Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1994/4
Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1994/4