26.04.2007 •

    Rechtliche Anforderungen an die ärztliche Aufklärungspflicht

    Die ärztliche Aufklärungspflicht soll die Entscheidungsfreiheit des Patienten gewährleisten. Sie soll ihn in die Lage versetzen, die Tragweite seiner Erklärung zu überblicken, damit er sich in Ausübung seines verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrechts eigenverantwortlich für oder gegen die Durchführung des ihm angeratenen Eingriffs entscheiden kann.

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    Datum: 26.04.2007

    Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1994/4

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