Qualitätsmanagement ergänzt Qualitätssicherung
In den letzten Jahren - präzise seit Inkrafttreten des Medizinproduktegesetzes (MPG) und - mehr noch - der Verordnungen über das "Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten" (MPBetreibV) sowie über die "Erfassung, Bewertung und Abwehr von Risiken bei Medizinprodukten" (MPSV) wird den praktizierenden Medizinern immer wieder die Idee dargelegt, ein Qualitätsmanagementsystem in ihren Praxen aufzubauen, um die Vorgaben der europäischen Richtlinie 93/42/EWG und deren deutsche Umsetzung angemessen zu erfüllen.
Seit 2004 ist dieser Aspekt der Praxisorganisation auch gesetzlich verankert. Gemäß § 135a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V wird zusätzlich zu den bereits bestehenden Regelungen zu Maßnahmen der Qualitätssicherung jeder Vertragsarzt verpflichtet, einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln.
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Datum: 17.03.2006
Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2005/2