27.04.2007 •

    Pharmazeutische Dienste in Unterstützung von UN-Einsätzen

    Die Beteiligung deutscher Streitkräfte an den von den Vereinten Nationen aufgestellten Friedenstruppen ist rechtmäßig. Das stellte das Bundesverfassungsgericht im Juli 1994 fest. Der konkrete Einsatz im Einzelfall ist allerdings von der Zustimmung des Deutschen Bundestages abhängig. Die Fähigkeit der Bundeswehr zu Einsätzen im Rahmen der Vereinten Nationen wird mit der Zeit organisch wachsen.

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    Datum: 27.04.2007

    Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1994/3

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