01.03.2007 •

    Organisationspflichten des Krankenhausträgers

    Organisatorische Nachlässigkeiten und Versäumnisse können dem Patienten leicht zum gesundheitlichen Nachteil gereichen. Die Gerichte stellen deshalb hohe Anforderungen an die Sorgfalt, die der Krankenhausträger bei der Regelung von organisatorischen Abläufen erbringen muß. Neben dem Krankenhausträger haben auch die Ärzte in Leitungsfunktionen für eine sachgerechte Organisation des Umgangs mit Patienten Sorge zu tragen. Der folgende Kurzbeitrag informiert über die wesentlichen Organisationspflichten.

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    Datum: 01.03.2007

    Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1996/1

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