01.10.2006 •

    Neuregelung der Verfahrensbestimmungen für SanMat

    Verfahren für die Planung, Entwicklung, Beschaffung und Nutzung des in der Materialverantwortung des Inspekteurs des Sanitätsdienstes der Bundeswehr liegenden Wehrmaterials

    Das Verfahren für Planung, Entwicklung, Beschaffung und Nutzung von Wehrmaterial ist bundeswehreinheiltich durch den Allgemeinen Umdruck Nr. 220 geregelt. Im Sinne dieser Bestimmungen sind Rüstungsvorhaben Vorhaben, für die ein eigenes Phasendokument existiert, in dem die technisch-wirtschaftlichen und militärischen administrativen sowie die weiteren Elemente (Ergonomie, mil. Geowesen, Umweltschutz, sanitätsdienstliche Belange) beschrieben sind.

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    Datum: 01.10.2006

    Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1998/1

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