Lebensmittelüberwachung in der Bundeswehr aus veterinärmedizinischer Sicht
Auswirkungen des Gemeinsamen Binnenmarktes der Europäischen Gemeinschaft
Die Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln obliegt im Bereich der Bundeswehr (Bw) gemäß § 40 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG) den zuständigen Stellen und Sachverständigen der Bw. Im Erlaß des Bundesministers der Verteidigung, Inspektion Sanitäts- und Gesundheitswesen, Referat I 7 Az 42-21-30 sind die Zuständigkeitsbereiche und Aufgabenverteilungen definiert. Hiernach sind als Sachverständige der Bw die Sanitätsoffiziere, insbesondere die der Abteilung Sanitäts- und Gesundheitswesen des Territorialkommandos Schleswig-Holstein und der Wehrbereichskommandos sowie der Fachabteilungen der Zentralen und Untersuchungsinstitute des Sanitätsdienstes der Bw (ZInst/UInstSanBw) bestimmt.
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Datum: 04.01.2010
Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1992/3