30.07.2006 •
Indikationen in der zahnärztlichen Implantologie
Seit 1986 ist es möglich, Soldaten in Ausnahmefällen mit Implantation zu versorgen. Dabei steht im Vordergrund der Grundsatz gemäß Richtlinien für die zahnärztliche Versorgung von Soldaten der Bundeswehr Abschnitt H Nr. 1.
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Datum: 30.07.2006
Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1999/2
Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1999/2