27.04.2006 •

    "Implantat-Prothetik"

    In den "Richtlinien für die zahnärztliche Versorgung von Soldaten der Bundeswehr" sind auf der Grundlage der individuellen zahnmedizinischen Indikationen die schadens- und risikogerechte zahnärztliche Versorgung von Soldaten der Bundeswehr geregelt. Bezüglich der "Behanlungsprioritäten", d.h. dem Einhalten einer fachlich begründeten Behandlungsabfolge ist der Bereich der Implantat-Prothetik zwar von unbestrittener Bedeutung, in der Abfolge aller zahnärztlichen Behandlungsmaßnahmen jedoch eher als eine Abschlussbehandlung nach zahlreichen erforderlichen Vorbehandlungen zu verstehen.
    In den Richtlinien ist ferner von der zahnärztlich-prothetischen/-implantologischen Versorgung die Rede. Neben zahlreichen weiteren Faktoren wie z.B. einer besonders günstigen Mundhygiene, sind insbesondere die Möglichkeiten und auch Grenzen des Fachbereichs Prothetik von Planungsbeginn an entscheidend für die Einbeziehung von Implantaten. Diesen fachlichen Zusammenhang aufgreifend, wird heute mehr denn je von der Implantat-Prothetik statt der Implantologie gesprochen.

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    Datum: 27.04.2006

    Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2001/2

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