II. Neustrukturierung des Sanitätsdienstes des Heeres
- Organisation und Aufgaben -
Seit dem 1. Oktober 2001 wird der Sanitätsdienst des Heeres aus dem Heeresführungskommando heraus vom Abteilungleiter Sanitätsdienst des Heeres und Generalarzt des Heeres geführt. Er führt fachdienstlich den Sanitätsdienst des Heeres und nimmt die Funktion eines Generals der Truppengattung mit entsprechenden Aufgaben der Weiterentwicklung seiner Truppengattung wahr. Er berät den Inspekteur des Heeres und den Befehlshaber HFüKdo in allen sanitätsdienstlichen Angelegenheiten und vertritt sanitätsdienstliche Belange und Forderungen des Heeres gegenüber anderen Kommandobehörden, insbesondere gegenüber dem SanFüKdo.
Den vollständigen Artikel (PDF-Datei) können Sie gern gegen einen Kostenbeitrag in Höhe von 5,90 € direkt über uns beziehen. Mail to: wehrmedizin@beta-publishing.com
Datum: 24.04.2006
Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2001/4