08.04.2007 •

    Grundsätze der materiellen Ausstattung sanitätsdienstlicher Einsatzverbände

    Der Auftrag des Sanitätsdienstes, "eine umfassende medizinische Versorgung der Soldaten im Frieden sowie in jedem denkbaren Einsatz sicherzustellen", wird sich, wie die Bundeswehr auch immer aussehen mag, grundsätzlich nicht ändern. Mit der Erweiterung des Aufgabenspektrums für die gesamte Bundeswehr,
    - Deutschland und die Verbündeten zu verteidigen,
    - dem Weltfrieden und der internationalen Sicherheit in Einklang mit der Charta der VN zu dienen,
    - bei Katastrophen zu helfen, aus Notlagen zu retten und humanitäre Aktionen zu unterstützen,
    sind auch für den Sanitätsdienst neue Herausforderungen entstanden. Die Berücksichtigung aller drei Teilaufgaben des Sanitätsdienstes
    - Friedensversorgung,
    Einsatzversorgung und
    - Versorgung im Fall der Landes- und Bündnisverteidigung
    macht eine materielle Neuorientierung notwendig.
    Die von politischer und militärischer Führung einvernehmlich erklärte Verpflichtung zu einem hohen Niveau der medizinischen Versorgung der Soldaten im Einsatz ist in den letzten drei Jahren - nicht zuletzt durch die Erfahrungen aus den Einsätzen in Kambodscha und Somalia - zum Maßstab der Planungen geworden.

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    Datum: 08.04.2007

    Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1995/3

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