24.02.2007 •

    Gesichtssinn und Verkehrssicherheit

    Straßenverkehrsteilnehmer erhalten den weitaus größten Teil verkehrsrelevanter sensorischer Informationen über den Gesichtssinn. Trübungen brechender Medien können die für sichere Teilnahme am Straßenverkehr erforderliche Kontrastempfindlichkeiten unterschreiten lassen und Blendungsempfindlichkeit unzulässig erhöhen. Durch zentrale Gesichtsfelddefekte können dem Verkehrsteilnehmer kritische Objekte verborgen bleiben, durch periphere wird Orientierung und Reaktion zumindest erschwert. Augenbeweglichkeitsstörungen können durch Auftreten von Doppelbildern oder verminderte Sehschärfe bei Nystagmus eine Verkehrstauglichkeit verhindern, während das Fehlen des nur im relativen Nahbereich wichtigen Stereosehens keine ausgeprägte Behinderung darstellt. Rotsinngestörte zeigen wegen verminderter Helligkeitsempfindung für rote Objekte eine höhere Gefährdung für Auffahrunfälle.

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    Datum: 24.02.2007

    Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1997/2

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