08.10.2007 •

    "Fliegen, wo die Flotte fährt" - Der fliegerärztliche Dienst in der Marine

    Der fliegerärztliche Dienst der Marine wird in den Marinefliegergeschwadern 3 „Graf Zeppelin“ („GZ“) und 5 sowie an Bord der Fregatten und Einsatzgruppenversorger geleistet. Dies schließt die tauchermedizinische Betreuung von Lehrgangsteilnehmern bei dem Überlebenstraining See in Nordholz mit ein.
    Mit Auflösung der Marinefliegerflottille in Kiel-Holtenau konnte die Leitung des fliegerärztlichen Dienstes in der Marine in den Bereich Flottenkommando, Abteilung Admiralarzt der Marine, transferiert werden.
    Zur Sicherstellung der sanitätsdienstlichen Rettungskette über See wurden die materiellen Sanitätsausstattungen der Marinehubschrauber entwickelt.
    Im Marinefliegergeschwader 3 „Graf Zeppelin“ wird noch der Seefernaufklärer „BREGUET ATLANTIC“ geflogen; dieses Flugzeug befindet sich derzeit in der Ablösung durch die „P 3C ORION“, die in einer Stückzahl von 8 von der königlich niederländischen Marine gekauft wurde. Zusätzlich sind als bordgestützter Hubschrauber der Fregatten die Hubschrauber „SEA LYNX“ MK 88 A und 2 Ölaufklärer Do 228, die im Auftrag des Verkehrsministeriums geflogen werden, in diesem Geschwader beheimatet.
    Zur Sicherstellung der sanitätsdienstlichen Rettungskette der Fregatten wurde kürzlich ein für den Hubschrauber „SEA LYNX“ optimierter Sanitätsgerätesatz zugelassen. Dieser Gerätesatz wurde vom Fliegerarzt zusammen mit der Konsiliargruppe Anästhesie des ZSanDstBw entwickelt und beinhaltet ein Kreislaufüberwachungs- und Defibrillationsgerät, ein Beatmungsgerät sowie einen Rettungsrucksack. Diese Geräte werden in einem speziell für die „SEA LYNX“ konstruierten Geräteträger befestigt. Hierdurch ist es möglich, im Notfall Patienten, die beatmungspflichtig sind, von Bord mit diesem Hubschrauber zu evakuieren.

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    Datum: 08.10.2007

    Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2007/3

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