25.12.2009 •

    Einsicht des Patienten in "seine" Krankenunterlagen

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich seit 1982 in mehreren Entscheidungen mi tder bis dahin umstrittenen Frage nach Bestehen und Umfang des Rechts eines Patienten auf Einsichtnahme in ihn betreffende ärztliche Krankenunterlagen befaßt. Der folgende Beitrag gibt einen summarischen Überblick über die höchstrichterliche Rechtsprechung und hält einige praktische Hinweise für den Arzt bereit.

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    Datum: 25.12.2009

    Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1991/1

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