Dürfen weibliche Sanitätssoldaten Wachdienst leisten?
Die Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages hat in ihrem kürzlich veröffentlichten Jahresbericht 1995 (BTag-Drs. 13/3900, S. 24) die Klärung der Rechtsfrage angemahnt, ob die Verwendung von weiblichen Sanitätssoldaten im Wachdienst der Bundeswehr mit der Verfassung vereinbar sei. Gegenwärtig wird dieses Rechtsproblem mit den für Verfassungsfragen zuständigen Ressorts der Bundesregierung erörtert. Ausgangspunkt der verfassungsrechtlichen Prüfung ist Art. 12a Abs. 4 Satz 2 Grundgesetz (GG). Nach dieser Vorschrift dürfen Frauen "auf keinen Fall Dienst mit der Waffe leisten". Der nachfolgende Beitrag gelangt zu dem Ergebnis, daß das Grundgesetz einer Verwendung von weiblichen Sanitätssoldaten in Friedenszeiten im Wachdienst nicht entgegensteht.
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Datum: 03.03.2007
Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1996/2