19.03.2006 •

    Die Zusammenarbeit mit der Deutsch-Französischen Brigade

    Zusammenarbeit mit der Teilstreitkraft Heer allgemein

    Der Zentrale Sanitätsdienst der Bundeswehr (ZSanDstBw) stellt jederzeit eine sanitätsdienstliche Versorgung der eigenen Streitkräfte sicher, die im Ergebnis dem fachlichen Standard in Deutschland entspricht. Aus diesem Auftrag ergibt sich im Inland bei der Zusammenarbeit mit dem Heer in den Standorten folgendes Aufgabenspektrum:
    - Sicherstellung der präventiven, ambulanten und stationären ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung der Soldaten durch Sanitätszentren und Sanitätsstaffeln, einschließlich Versorgung mit Sanitätsmaterial.
    - Bei Übungen und Truppenübungsplatzaufenthalten die Gewährleistung von Rettung und Verwundetentransport, aber auch präklinische Versorgung auf der Behandlungsebene 1 und 2 (erste notfallmedizinische sowie lebensrettende Maßnahmen, einschließlich lebensrettender chirurgischer Erstmaßnahmen). Sanitätseinrichtungen dieser Ebene sind Rettungsstationen (Ebene 1, notfallmedizinische Erstmaßnahmen), Rettungszentren für dringliche chirurgische Maßnahmen (Ebene 2).

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    Datum: 19.03.2006

    Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2004/4

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