28.05.2006 •

    Die zentrale Versorgung der Bundeswehr mit Antibiotika

    Die adäquate Bereitstellung von Arzneimitteln für die Soldaten der Bundeswehr erfolgt im Frieden und für Einsatzzwecke prinzipiell auf zwei Wegen. Ziel der zentralen Bevorratung von Arzneimitteln ist es, ein möglichst großes Spektrum der in Frage kommenden, einsatzrelevanten Infektionen therapeutisch mit wirksamen Antibiotika abzudecken.
    Sonderfälle (z.B. Infektionen mit multiresisttenten Keimen), die zur Behandlung spezielle Reserveantibiotika benötigen, sollen durch die zentrale Versorgung nicht aufgefangen werden.
    Antibiotika, die nur in geringen Mengen benötigt werden, können problemlos dezentral beschafft und bereitgestellt werden. Die dezentrale Versorgung wird durch die Apotheken der Bundeswehrkrankenhäuser gewährleistet und umfasst alle Arzneimittel und Medizinprodukte, die nicht zentral bereitgestellt werden. Darunter fallen auch Arzneimittel und Medizinprodukte, die nur in geringen Mengen benötigt werden, die nur lokale Bedeutung haben oder die für eine Bereitstellung auf zentralem Wege nicht geeignet sind (z.B. wegen sehr kurzer Haltbarkeitszeit).

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    Datum: 28.05.2006

    Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2000/1

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