Die zahnärztliche Versorgung der französischen Armee 1914-1918
Am Vorabend des Ersten Weltkriegs bestand in der französischen Armeeführung genau so wenig wie im deutschen Heer eine Konzeption für die zahnärztliche Versorgung der Soldaten in einem zukünftigen Kriege. Auch in Frankreich genoß die Zahnmedizin wenig Ansehen und wurde als halbmedizinisches Nebenfach betrachtet. Die Erhaltung der Zähne der Soldaten wurde für ihre Einsatzfähigkeit als bedeutungslos angesehen. Obwohl mit Verfügung vom 10. Oktober 1907 die Stomatologie in der französischen Armee offiziell begründet wurde, konnte sie erst mit einem Erlaß vom 09. Juni 1916 voll wirksam werden.
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Datum: 27.04.2007
Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1994/2