Die Vornahme ärztlicher Maßnahmen durch Nichtapprobierte
Das arbeitsteilige Zusammenwirken der verschiedenen Berufsgruppen innerhalb einer medizinischen Einrichtung ist unter den Bedingungen der modernen Medizin mit ihrer immer weiter fortschreitenden Spezialisierung nicht mehr wegdenkbar. Dies gilt nicht nur innerhalb der Ärzteschaft, sondern auch in deren Verhältnis zu nichtapprobiertem Assistenzpersonal. Maßnahmen, die an sich zum Verantwortungs- und Durchführungsbereich des Arztes gehören, können unter bestimmten Umständen auch von nichtärztlichem Personal durchgeführt werden.
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Datum: 27.04.2006
Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2001/3