02.01.2010 •

    Die Versorgung der Luftwaffe mit Sanitätsmaterial

    In den deutschen Streitkräften hat sich sozusagen als Tradition entwickelt, daß in die Zuständigkeit der Apotheker nicht nur Arznei- und Verbandmittel fallen, sondern auch alles andere Sanitätsmaterial von der Skalpellklinge bis zur fertigen Krankenhausausrüstung. Diese "Tradition" wurde in der Bundeswehr fortgesetzt. Da für Sanitätsmaterial besondere Fachkenntnisse erforderlich und eine ganze Reihe von strengen Gesetzen zu beachten sind, hat sich für Sanitätsmaterial ein eigenes Fachgebiet neben der Logistik unter der Führung von Sanitätsoffizieren Apotheker entwickelt. Bereits in den Abgrenzungserlassen zwischen dem Sanitäts- und Gesundheitsdienst und der Logistik aus den Jahren 1960 und 1961 fand dies seinen Niederschlag. Die Sanitätsmaterialversorgung steht jedoch trotzdem sehr eng bei der Logistik. Sie bedient sich in vielen Bereichen logistischer Verfahren. Darüber hinaus sind die Bundeswehrapotheken in den Teilstreitkräften Luftwaffe und Marine Teileinheiten logistischer Einrichtungen. Im Heer dagegen hat sich ein eigener Sanitätsmaterialversorgungsweg ausgebildet, dessen Einrichtungen - sieht man einmal von den Sanitätsdepots ab - Teileinheiten von Sanitätseinrichtungen sind.
    Dies hat dazu gerführt, daß der Bundesminister der Verteidigung im Jahre 1985 den Begriff "Wehrpharmazie" folgendermaßen definierte: "Der Begriff Wehrpharmazie umfaßt alle für das Sanitäts- und Gesundheitswesen bedeutsamen Teilbereiche der Pharmazie und Lebensmittelchemie sowie die Sanitätsmaterialwirtschaft."

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    Datum: 02.01.2010

    Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1991/2

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