10.01.2010 •
Die truppenzahnärztliche Versorgung in der ehem. Nationalen Volksarmee
Grundsätze für die zahnärztliche Versorgung von Soldaten der NVA
Die zahnärztliche Versorgung von Soldaten der NVA war Teil der medizinischen Betreuung. Sie wurde in Zuständigkeit der jeweiligen Chfes und Leiter der medizinischen Dienste auf der Grundlage von geltenden Rechtsvorschriften der DDR und militärischen Bestimmungen (1, 2, 3, 4) organisiert und durchgeführt. Für die zahnärztliche Versorgung bestanden in Regimentern, Brigaden, Geschwadern und Flottillen sowie in einigen Bataillonen Medizinische Punkte, in die einstühlige Zahnstationen mit Militärzahnärzten integriert waren.
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Datum: 10.01.2010
Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1992/2
Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1992/2