Die Pflegeversicherung - 5. Säule des Sozialversicherungssystems
Nach langjährigem politischen Streit um die Absicherung des Pflegefallrisikos ist die neue Pflegeversicherung (PflVers) am 1. Januar 1995 in Kraft getreten. Diese Pflichtversicherung soll als 5. Säule des Sozialversicherungssystems - neben der Krankenversicherung (seit 1883), der Unfall- und Retenversicherung (seit 1884) und der Arbeitslosenversicherung (seit 1924) - die etwa 1,7 Millionen pflegebedürftigen Bundesbürger sozial absichern. Die gesetzliche Ausgestaltung des längst überfälligen neuen Versicherungszweiges erfolgt in Teilschritten: Die Beitragspflicht ist (vorgreifend) bereits am 1. Januar 1995 entstanden. Leistungen zur häuslichen Pflege werden seit dem 1. April 1995 erbracht. Der Beginn der Leistungen zur stationären Pflege ist auf den 1. Juli 1996 festgesetzt. Der folgende Beitrag informiert über den wesentlichen Inhalt dieser neuen Versicherung.
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Datum: 09.04.2007
Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1995/2