30.04.2007 •

    Die aktuelle Entscheidung

    Die Inanspruchnahme unentgeltlicher truppenärztlicher Versorgung durch einen Berufssoldaten ist kein Dienst im Sinne des Dienstunfallrechts
    BVerwG, Urteil vom 17.10.1991 - 2 C 8.91 (ZBR 1992, 84 f.)

    Der Soldat und spätere Kläger unterzog sich in einem Bundeswehrkrankenhaus einer Harnleitersteinoperation. In den ersten postoperativen Tagen erhielt er mehrere Frischblutkonserven. Einen Monat später wurde er wegen Hepatitis infectiosa A erneut im Bundeswehrkrankenhaus behandelt. Schließlich erkankte er an chronischer Hepatitis B. Es folgten verschiedene Krankenhaus- und Kuraufenthalte. Nach einem - im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung einer WDB - erstellten Gutachten ist die Hepatitis A und B als Folge der Bluttransfusion anzusehen.

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    Datum: 30.04.2007

    Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1993/1

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