29.04.2007 •

    Die aktuelle Entscheidung

    Ablehnung der künftigen ärztlichen Behandlung eines Patienten bei nachhaltiger Störung des Vertrauensverhältnisses (hier: Auseinandersetzung wegen Honorarforderung)
    nicht berufswidrig
    Landesberufsgericht für Ärzte in Stuttgart, Urteil vom 24.07.1993 (MedR 1993, 481)

    In dem vorliegenden Urteil hat sich das Landesberufsgericht mit der Frage befaßt, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Arzt die künftige Behandlung eines Patienten ablehnen darf, der eine Honorarforderung beanstandet.

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    Datum: 29.04.2007

    Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1994/1

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