09.04.2007 •
Die aktuelle Entscheidung
Übertragbarkeit und Vererblichkeit des Schmerzensgeldanspruchs setzt keine Willensbekundung des Verletzten zu Lebzeiten voraus, Schmerzensgeld fordern zu wollen.
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Datum: 09.04.2007
Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1995/2
Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1995/2