09.04.2007 •

    Die aktuelle Entscheidung

    Übertragbarkeit und Vererblichkeit des Schmerzensgeldanspruchs setzt keine Willensbekundung des Verletzten zu Lebzeiten voraus, Schmerzensgeld fordern zu wollen.

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    Datum: 09.04.2007

    Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1995/2

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