24.02.2007 •
Die aktuelle Entscheidung
Bei der Behandlung von Privatpatienten in einem Bundeswehrkrankenhaus ist die Erhebung einer Pool-Abgabe zur Beteiligung nichtliquidationsberechtigter Ärzte an den Honorareinnahmen rechtmäßig.
(Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.08.1996 - 2 C 16.95, veröffentlicht in: Deutsches Verwaltungsblatt 1997, S. 361)
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Datum: 24.02.2007
Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1997/2
Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1997/2