03.10.2006 •

    Die aktuelle Entscheidung

    Die Verwendung von Frauen in den Streitkräften bleibt vorerst auf den Sanitäts- und Militärmusikdienst beschränkt.
    Bundesverfssungsgericht, Beschluß vom 5.9.1997 - 2 BvL 8/97

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    Datum: 03.10.2006

    Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1997/4

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