03.10.2006 •
Die aktuelle Entscheidung
Die Verwendung von Frauen in den Streitkräften bleibt vorerst auf den Sanitäts- und Militärmusikdienst beschränkt.
Bundesverfssungsgericht, Beschluß vom 5.9.1997 - 2 BvL 8/97
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Datum: 03.10.2006
Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1997/4
Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1997/4