01.10.2006 •
Die aktuelle Entscheidung
Die gesetzliche Altersgrenze für Kassenärzte (68. Lebensjahr) ist verfassungsgemäß.
Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 31.3.1998 - 1 BvR 2167/93 und 2198/93
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Datum: 01.10.2006
Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1998/2
Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1998/2