24.08.2006 •

    Die aktuelle Entscheidung

    Weiterbildung zum Erwerb einer Facharztbezeichnung vorrangig in Sanitätseinrichtungen der Bundeswehr
    Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 18.11.1997 (ZBR 1998, 145)

    Sachverhalt:
    Der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts hat sich kürzlich mit dem Antrag eines Stabsarztes beschäftigt, der seine Weiterbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin an einem zivilen Klinikum absolvieren wollte. Nach dem Willen des Dienstherrn sollte diese Weiterbildung in einem Bundeswehrkrankenhaus erfolgen. Damit war der Sanitätsoffizier nicht einverstanden. Sein Antrag auf gerichtliche Entscheidung blieb ohne Erfolg.

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    Datum: 24.08.2006

    Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1998/3

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