22.08.2006 •

    Die aktuelle Entscheidung

    Keine wirksame Einwilligung in die Operation, wenn der Patient die Einwilligungserklärung nach verabreichter Prämedikation auf dem Weg in den OP unterschreibt
    BGH, Urteil vom 17.2.1998 - VI ZR 42/97 (NJW 1998, S. 1784)

    Die Einwilligung in ärztliche Heileingriffe kann nur dann rechtswirksam erteilt werden, wenn der Patient zuvor über den Eingriff und die ihm anhaftenden Risiken aufgeklärt worden ist. Über Inhalt und Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht ist in dieser Zeitschrift bereits mehrfach berichtet worden (vgl. WM 2/91 und 4/94). Die letztgenannte Ausgabe enthält eine Übersicht über wichtige Urteile zu den rechtlichen Anforderungen an die Aufklärungspflicht.

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    Datum: 22.08.2006

    Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1998/4

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