30.07.2006 •
Die aktuelle Entscheidung
Die Inanspruchnahme von Pflegegeld ist auch dann möglich, wenn sich der Versicherte in einem anderen EG-Mitgliedsstaat aufhält.
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Datum: 30.07.2006
Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1999/1
Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1999/1