30.07.2006 •

    Die aktuelle Entscheidung

    Die Inanspruchnahme von Pflegegeld ist auch dann möglich, wenn sich der Versicherte in einem anderen EG-Mitgliedsstaat aufhält.

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    Datum: 30.07.2006

    Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1999/1

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